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Vogelgrippe breitet sich aus: Stallpflicht im Rhein-Neckar-Kreis

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Rhein-Neckar. Wegen des Ausbruchs der Geflügelpest müssen Hühner, Gänse und anderes Geflügel nun auch im Rhein-Neckar-Kreis im Stall bleiben. Der Veterinäramt habe ab dem 4. März eine Stallpflicht für alle Geflügelhaltungen erlassen, teilte das Landratsamt am Freitag mit. Die Maßnahme gilt zunächst bis zum 31. März 2023.

Bereits am 16. Februar war nach Angaben des Landratsamtes der erste Fall von Geflügelpest bei einem Wanderfalken in Brühl bestätigt worden. In den Wochen darauf wurden weitere tote Wildvögel geborgen. Zuletzt wurde das Virus am Mittwoch bei einer Möwe in Dossenheim nachgewiesen.

Die auch Vogelgrippe genannte Geflügelpest breitet sich seit Anfang des Jahres in Baden-Württemberg aus. Es handelt sich dabei um eine hochansteckende Infektionskrankheit durch Influenza-A-Viren, die vor allem bei Wasservögeln vorkommt. Die Stallpflicht soll vor einer Übertragung schützen.

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Ralf Strauch
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Sie gilt in den Gemeinden Brühl, Ilvesheim, Edingen-Neckarhausen, Dossenheim, Plankstadt, Ketsch, Altlußheim und Neulußheim sowie den Städten Schwetzingen, Ladenburg, Eppelheim und Hockenheim. Geflügelausstellungen und -märkte sind untersagt.

Für Menschen ist die Vogelgrippe laut Experten ungefährlich, sie kann in Nutzflügelbeständen aber hohe Verluste verursachen. Von einer landesweiten Pflicht für Stallhaltung hatte das Agrarministerium bisher abgesehen.

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