Schwetzingen. Kurz vor den Feiertagen hat unsere Zeitung ein Thema nochmals aufgegriffen, das in der ersten Jahreshälfte für große Aufregung gesorgt hatte. Unter dem Titel „,Brücke’ soll zur ,Warmen Stubb’ werden“ berichteten wir am vom 21. Dezember darüber, wie der vor allem von den Kirchengemeinden ins Spiel gebrachte Vermittler Bernhard Carl den bisherigen Obdachlosenhilfsverein „Die Brücke“ auf eine neue Basis stellen möchte, weil er offensichtlich schon seit vielen Jahren nicht mehr seinem eigentlichen Zweck der Hilfe für Wohnsitzlose nachkommt. Stattdessen wird eine Wärmestube betrieben, in der sich vor allem einsame und Alleinstehende Menschen treffen, aber auch solche, die froh darüber sind, in Gemeinschaft eine günstige warme Mahlzeit einnehmen zu können und dabei ins Gespräch zu kommen. Geplant ist dabei auch, das nach Informationen unserer Zeitung sechsstellige Vereinsvermögen in den neuen Verein „Warme Stubb“ zu überführen. Vor allem das hat jetzt die Kritiker wieder auf den Plan gerufen, die uns folgende Stellungnahme zugeschickt haben:
„Sehr schön, dass zum Ende des Jahres nun doch ein Lebenszeichen in Sachen ,Brücke’ in der Schwetzinger Zeitung zu lesen war“, beginnen Raquel Rempp, Rosa Marie Gold und Dr. Jürgen Enseleit ihr Schreiben: „Gut auch, dass mit Bernhard Carl ein Nichtmitglied sich um die weitere Zukunft des Vereins gekümmert hat. An dieser Stelle möchten wir – ein Teil der ,kleinen Gruppe der Kritiker’ – uns bei ihm für sein Engagement und seine Mühe bedanken. Offensichtlich sind die jetzigen (und wohl auch künftigen) Vorstandsmitglieder dazu nicht in der Lage. Dass der Verein ,Die Brücke’ aufgelöst werden soll, ist angebracht, schon seit Langem erforderlich und notwendig und wenn man bedenkt, wie viele Jahre hier Augen und Ohren vor der Nichterfüllung des eigentlichen Vereinszweckes von allen möglichen Seiten verschlossen wurden, bleibt den Kritikern in dieser Sache nur ein Kopfschütteln.
Es sind viele weniger schöne und schon gar nicht korrekte Dinge in der Vergangenheit passiert. Jahrelang war die Tochter der zweiten Vorsitzenden Kassiererin, die Schwester des ersten Vorsitzenden wurde im Oktober 2023 zur Kassenprüferin gewählt und hatte die Wahl angenommen. Zu weiteren, unseres Erachtens nicht korrekten Aktionen möchten wir hier jedoch keine weiteren Kommentare abgeben. Jeder hat sein eigenes Rechtsempfinden, das bei dem einen oder anderen mal weniger, mal mehr ausgeprägt zu sein scheint. Die ,kleine Gruppe’ hat nicht nur ,zu Recht angemerkt, dass der Satzung nicht mehr entsprochen wurde’, sondern auch viele andere Dinge kritisiert, über die augenscheinlich keiner mehr so richtig reden möchte. Was uns in obigem Artikel besonders ins Auge gestochen ist, sind aber zwei Dinge: Warum gibt es nur noch eine Kassenprüferin? Warum wird nicht erwähnt, dass die Schwester des Vorsitzenden als Kassenprüferin zurückgetreten ist? Warum wird nicht erwähnt, dass in der aktuell gültigen Satzung in Paragraf 12 zu dem Punkt ,Auflösung des Vereines’ wie folgt geschrieben steht: 1. Eine Auflösung des Vereins ist nur durch eine Mitgliedervesammlung zulässig, zu der schriftlich unter Angabe dieses Tagesordnungspunkts eingeladen wird. Sie kann durch Drei-Viertel-Mehrheit der Anwesenden die Auflösung des Vereins beschließen. 2. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Vorstandsmitglieder zu Liquidatoren des Vereins. 3. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins jeweils hälftig an St. Thomas Schwetzingen sowie an Lebenshilfe für geistig Behinderte Schwetzingen, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige beziehungsweise mildtätige Zwecke zu verwenden haben. 4. Der Verein haftet mit seinem Vermögen.
Kein Hinweis darauf
Auch in dem Schreiben an die Mitglieder wird nicht ausdrücklich auf diesen Paragrafen hingewiesen, sondern lediglich erwähnt, dass nach Gründung des neuen Vereines im Februar 2025 die Mitgliederversammlung einberufen und in ihr eine Satzungsänderung vorgelegt werden solle, wonach im Falle der Auflösung des Vereines ,Die Brücke’ das vorhandene Vermögen auf den neuen Verein ,Warme Stubb’ übertragen werden soll.“
Weiter heißt es in der Stellungnahme von Rempp, Gold und Enseleit: „Eine Diskrepanz hat sich unseres Erachtens auch in dem Mitgliederschreiben eingeschlichen: Zudem muss in der Mitgliederversammlung auch ein zweiter Kassenprüfer gewählt werden, da laut Satzung Kassenprüfungen nur zu zweit erfolgen dürfen und derzeit nur eine Person bestimmt ist. Dieser Umstand wurde erst kürzlich erkannt, so steht es im Schreiben an die Mitglieder. Gesetzlich ist jedoch die Anzahl der Kassenprüfer in einem Verein nicht vorgeschrieben. In der Regel sollten es zwei sein. In der Satzung des Vereines „Die Brücke“ steht nicht explizit geschrieben, dass zwei Kassenprüfer die Kasse prüfen müssen. Der Wortlaut in der Satzung lautet: ,Die Mitgliederversamnmlung wählt aus ihren Reihen zwei Kassenprüfer für die Dauer von zwei Jahren.’ Dass die Kassenprüfung aber nur zu zweit durchgeführt werden darf, das steht dort nicht.
Im Falle der „Brücke“ wäre es durchaus möglich, die Kassenprüfung von der jetzigen alleinigen Kassenprüferin durchführen zu lassen. Oder ist das vielleicht nicht gewünscht, weil sie zu dieser ,kleinen Gruppe der Kritiker’ gehört? Wie wurde das in der Vergangenheit gehandhabt? Wurde die Kasse immer von zwei Kassenprüfern geprüft? Gab es diese Prüfung überhaupt in der Vergangenheit? Die Frage, die sich uns in diesem Zusammenhang auch stellt: Warum möchte man sich nicht an den Paragrafen 12 der derzeit gültigen Satzung halten und das nicht unerhebliche Vereinsvermögen bei der geplanten Vereinsauflösung entsprechend hälftig St. Thomas Heim und der Lebenshilfe zukommen lassen? Oder den wirklich bedürftigen Menschen, die in den sogenannten Obdachlosenunterkünften in der Dortmunder oder Scheffelstraße leben? Oder dem Caritasverband, der ja wie auch im Artikel erwähnt ist, die in der Satzung vorgesehenen Aufgaben im Wesentlichen übernommen hat?
Glatten Schnitt machen
Wäre das nicht ein korrekter und glatter Schnitt? Den alten Verein auflösen, das Vermögen entsprechend der Satzung aufteilen und bei Null den neuen Verein in eine gute Zukunft führen? Schließlich wurden die Gelder doch mit großer Wahrscheinlichkeit für den eigentlichen Vereinszweck in der Vergangenheit gespendet – nämlich für Obdachlose – und nicht dafür, geringfügig Beschäftigte im Verein bezahlen zu können. Ob der Betrag aus Spendengeldern von über 10 000 Euro jährlich als geringfügig bezeichnet werden kann, sei ebenfalls dahingestellt.“
Die drei ,Brücke’-Mitglieder kündigen an: „Wir ,kleine Gruppe’ werden wie oben erwähnt, im Vorfeld der angedachten Mitgliederversammlung entsprechende Anträge stellen und sind jetzt schon gespannt auf die Argumente und Antworten auf unsere Fragen und auf die personellen Abstimmungen. Wir freuen uns, dass man inzwischen an vielen Stellen erkannt hat, dass es so wie bisher nicht weitergehen durfte mit dem Verein ,Die Brücke’ und wir sind froh, dass wir nicht weggesehen und uns weggeduckt haben. Auch wenn wir für unsere berechtigte Kritik zum Teil heftig beschimpft und angegangen wurden. Egal, wie die Abstimmung im Februar zum Thema Vereinsvermögen ausgehen wird: Wir ,kleine Gruppe’ haben mit unserer Courage, unschöne Dinge beim Namen zu nennen, etwas ins Rollen gebracht und hoffen, dass der neue Verein ,Warme Stubb’ künftig ordnungsgemäß in eine gute Zukunft geführt werden wird.“ Damit schließt die Presseerklärung von Raquel Rempp, Rosa Marie Gold und Dr. Jürgen Enseleit.
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