Stadtwerke

Entlastung im Dezember

Erdgasabschlag wird nicht abgebucht

Von 
Marcus Oehler
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Speyer. Der Erdgasabschlag für den Monat Dezember wird für Haushalte und Gewerbebetriebe nicht fällig. Dies betrifft nur die Erdgasversorgung, Abschläge für Strom, Wasser, Abwasser und Abfall sind regulär zu zahlen. Die Regelung ist Bestandteil des neu beschlossenen Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes (EWSG) und soll einen Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten 2022 schaffen. Und so funktioniert das laut Pressemitteilung der Stadtwerke Speyer:

Im ersten Schritt wird der Erdgas-abschlag für den Monat Dezember für Haushalte und Gewerbebetriebe nicht fällig.

Im zweiten Schritt erfolgt die Entlastung nach den gesetzlichen Vorgaben und wird von den Stadtwerken Speyer (SWS) bei der Jahresrechnung automatisch verrechnet.

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Matthias Mühleisen
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Bei erteilter Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) wird der zum 1. Dezember fällige Abschlag von den SWS nicht eingezogen.

Sollte ein Dauerauftrag eingerichtet sein, monatlich manuell überwiesen oder bar eingezahlt werden, ist die Zahlung mit Fälligkeit 1. Dezember für den aktuell geltenden Erdgasabschlag nicht zu tätigen.

Beträge, die dennoch freiwillig gezahlt werden, berücksichtigen die SWS bei der Jahresrechnung.

Unternehmen mit Leistungsmessung werden automatisch bei der Dezember-Abrechnung entlastet.

Details für alle Kundengruppen sind zu finden unter www.stadtwerke-speyer.de. Fragen beantwortet das Kundenzentrum Industriestraße, Telefon 06232/62 50 oder E-Mail an info@stadtwerke-speyer.de. zg

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