Auch Radfahrer können Punkte kassieren

Von 
Solveig Grewe
Lesedauer: 
mid Groß-Gerau - Wer mit dem Rad eine rote Ampel überfährt, riskiert ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. © Bastian Georg / pixabay.com

Da sich alle Verkehrsteilnehmer an die Vorschriften Straßenverkehrsordnung (StVO) halten müssen, können auch Radfahrern bei Verstößen dagegen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog drohen. Das sind in der Regel Bußgelder zwischen 5 bis 35 Euro. Ab einem Bußgeld von 60 Euro ist man mit einem Punkt in Flensburg dabei.

Grundsätzlich muss ein Fahrrad nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verkehrssicher sein und unter anderem über eine Klingel, zwei getrennte Bremsen und verschiedene Beleuchtungseinrichtungen verfügen. Wer mit einem Fahrrad unterwegs ist, das diesen Ansprüchen nicht genügt, fährt mit einem nicht verkehrssicheren Fahrrad und riskiert dadurch ein Verwarngeld zwischen 20 und 35 Euro.

Entgegen landläufiger Meinung können Radler bei schweren Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Rotlichtverstößen Punkte in Flensburg sammeln. Somit bleibt "Rowdytum auf dem Fahrrad" auch nicht immer frei von Konsequenzen für den PKW-Führerschein. Und für Radfahrer ohne Fahrerlaubnis kann ebenfalls ein Punktekonto in Flensburg eröffnet werden. Wer dann später doch den Führerschein machen möchte, kann durch solche Eintragungen nicht unerhebliche Probleme bekommen.

Eine riskante Fahrweise und rücksichtsloses Fahren mit dem Rad können den Führerschein kosten. Der Verlust der Fahrerlaubnis droht, wenn man mit über 1,6 Promille Rad fährt. Und schon bei einem Promillewert über 0,3 können die Behörden Strafanzeige stellen, wenn ein Radfahrer durch eine unsichere Fahrweise auffällt. Dann kann auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zur Feststellung der Fahreignung angeordnet werden. Insofern dürfte sich die vielfach verbreitete Meinung, der Heimweg mit dem Rad wäre auch angetrunken noch möglich, gegebenenfalls als riskant herausstellen.

Weitere wichtige Tatbestände aus dem Bußgeldkatalog fürs Fahrrad sind eine nicht angepasste Geschwindigkeit und die Nutzung von Handys auf dem Rad. Das Telefonieren mit dem Handy ist ebenso wie das Tippen von Nachrichten oder das Suchen von Musik nicht gestattet. Erlaubt ist dagegen, beim Fahrradfahren Musik zu hören, wenn dadurch nicht der Verkehr oder die Umgebung gestört werden.

Mehr zum Thema

Salierbrücke

Radweg bei Altlußheim: Wo geht’s denn hier nach Speyer?

Veröffentlicht
Von
Wahlkreisbüro Sturm
Mehr erfahren

Copyright © 2025 Global Press Nachrichten-Agentur und Informationsdienste GmbH