München. Autofahrer sind dazu verpflichtet, ihr Fahrzeug nachts gut sichtbar abzustellen. Das schreibt die Straßenverkehrsordnung (Paragraf 17/Absatz 4) vor. Ansonsten riskieren sie aufgrund der höheren Unfallgefahr ein Bußgeld und bei einem Unfall eine Mitschuld. Darauf weist der TÜV Süd hin.
Innerhalb einer Ortschaft sorgen zwar Straßenlaternen meist für ausreichend Licht. Doch um Energie zu sparen, soll diesen Winter die Straßenbeleuchtung vielerorts reduziert werden, erklärt der TÜV Süd. Werden Laternen nachts zwischenzeitlich ausgeschaltet, erkennt man dies in Deutschland meist an einer Markierung: ein roter Ring mit weißem Rand. In dem roten Feld kann in weißer Schrift die genaue Zeit angegeben sein, wann die Beleuchtung ausgestellt wird.
Wichtig ist, dass das parkende Fahrzeug nachts ausreichend und richtig beleuchtet ist. Außerhalb geschlossener Ortschaften muss man das Standlicht anschalten. Innerorts sollte man das Parklicht aktivieren. Dafür muss man nur die dem Verkehr zugewandten Leuchten am Wagen anschalten. Das funktioniert meist über den Blinkerhebel – vorher den Zündschlüssel abziehen.
Grundsätzlich verkraftet eine Autobatterie einen solchen nächtlichen Einsatz, so die Einschätzung der Experten. Wird das Parklicht jedoch mehrere Nächte hintereinander gebraucht und das Auto wenig bewegt, sollte man regelmäßig den Akku kontrollieren. tmn
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