Recht

Der Gehweg ist tabu

Befahren kann Straftat darstellen

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tmn
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München. Wer mit dem Auto über den Gehweg eine Sperrung umfährt, muss sich mindestens auf ein Bußgeld gefasst machen. In der Regel handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit 55 bis 100 Euro Bußgeld bestraft wird. Die Höhe des Bußgelds hängt davon ab, ob der Verkehrsteilnehmer den Weg dadurch nur behindert oder sogar eine Gefahr dargestellt hat.

„Mit dem Auto den Gehweg befahren, das kann unter Umständen aber sogar eine Straftat darstellen“, erklärt Jurist Jost Kärger vom ADAC. Denkbar sei demnach der Tatbestand der Nötigung. Zum Beispiel dann, wenn Fußgänger zur Seite gedrängt werden.

Nicht nur Autofahrer dürfen den Gehweg nicht befahren. Auch Motorradfahrer und Fahrradfahrer müssen die ausgeschilderte Umleitung nehmen, wenn der direkte Weg gesperrt ist. Fahrradfahrer können unter Umständen aber doch legal abkürzen. Mit einem einfachen Trick – wie über einen Zebrastreifen: Absteigen. „Wer sein Fahrrad über den Gehweg schiebt, ist auf der sicheren Seite“, sagt Kärger. tmn

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