Schwetzingen/Brühl. Der Gesetzgeber hat die Strafandrohung bei Delikten rund um Kinderpornografie drastisch verschärft. Durch die gesetzliche Regelung wurde der Rahmen auf eine Strafandrohung zwischen ein Jahr und zehn Jahren erhöht. Das bekam nun ein Mann aus Brühl zu spüren, der ein Video per Smartphone verschickt hatte, in dem ein Kind bei einer sexuellen Handlung zu sehen war.
Das Schöffengericht in Schwetzingen verurteilte den 35-Jährigen zu einer einjährigen Freiheitsstrafe bei einer zweijährigen Bewährungszeit. Zudem hat er 2000 Euro an eine soziale Einrichtung zu zahlen. Der Mann hatte sein Fehlverhalten eingeräumt und betonte vor Gericht, dass er kein sexuelles Interesse an Kindern oder Jugendlichen hätte. Bei der Weiterleitung des Videos an einen Bekannten habe er sich nichts gedacht. sz
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Schwetzinger Zeitung Plus-Artikel Kommentar Null Toleranz