Kinderpornografie zerstört Seelen oder führt zu einer schweren seelischen Schädigung der betroffenen Kinder. Sie leiden ihr ganzes Leben darunter – unermesslich. Damit dieses Übel von der Wurzel her bekämpft werden kann, hat der Gesetzgeber vor etwas über zwei Jahren die Strafandrohung drastisch verschärft, nämlich Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und zehn Jahren. Die Botschaft aus dieser deutlichen Strafverschärfung ist klar: Null Toleranz bei Kinderpornografie.
Mit welcher Konsequenz und Gradlinigkeit das Urteil in Schwetzingen gegen den Mann aus Brühl gefällt wurde, ist erfrischend und gut. Es ist aber auch ein Zeichen an diejenigen, die sich in dieser unsäglichen Welt, diesem Sumpf, bewegen oder drohen dahin abzurutschen.
Der Angeklagte wurde verurteilt, da er im Besitz einer kinderpornografischen Datei war. Die Folgen des Urteils haben aber eine Strahlkraft weit über den Gerichtssaal hinaus. Die Verurteilung wird für den Angeklagten bei künftigen Entscheidungen der Ausländerbehörde sicherlich mit in Betracht gezogen werden und schwächt damit seinen Aufenthaltsstatus. Zu Recht.
Spätestens hier muss aber auch jedem bewusst werden, dass eine solche Verurteilung existenzgefährdend sein kann. Deshalb sollten potenzielle Täter sich unbedingt rechtzeitig professionelle Hilfsangebote einholen und Therapieplätze in Anspruch nehmen. Noch ein Blick auf ein alltägliches Geschehen. Wer kennt nicht die schönen Urlaubsfotos vom Strand, auf denen unbekleidete Kinder zu sehen sind. Diese zu verschicken, auch wenn sie in noch so guter Absicht erfolgen – zum Beispiel an Verwandte oder Freunde – sollte vermieden werden. Nicht nur, dass ein falscher Eindruck entstehen kann, sie könnten auch in falsche Hände gelangen – etwa, wenn Instagram-Accounts oder Smartphones gehakt werden.
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Schwetzinger Zeitung Plus-Artikel Null Toleranz
Heinz-Günther Fischer ist Befürworter des strikten Durchgreifens