Das Urteil des Amtsgerichts Schwetzingen ist erfrischend und folgerichtig. Man stelle sich vor, da fährt jemand über Jahre ohne Führerschein auf öffentlichen Straßen herum, wird dabei auch mehrfach von der Polizei erwischt, ohne dass es für den Betreffenden zu einschneidenden justiziellen Konsequenzen kommt. Da werden munter Bewährungsstrafen ausgesprochen, die der Verurteilte „großzügig“ missachtet, ohne dass er dafür weiter zur Verantwortung gezogen wird – oder gar die Haftstrafe absitzen musste.
Erfreulich, dass damit nun nach 15 Einträgen im Verkehrsregister in Flensburg endlich Schluss ist. Wobei sich jeder darüber im Klaren sein dürfte, dass diese Einträge lediglich die berühmte Spitze des Eisberges darstellen. Denn man möchte am besten überhaupt nicht daran denken, wie häufig der 43-Jährige in diesen ganzen Jahren tatsächlich am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen hat. Vermutlich unzählige Male.
Dieser nunmehr „schmerzhafte Schuss vor den Bug“ hätte schon um einiges früher erfolgen müssen. Möglicherweise hätte es bei dem Verurteilten bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu einem Umdenken geführt und auf der anderen Seite der Justiz einige Verfahren erspart. Das Amtsgericht Schwetzingen hat dies erkannt und jetzt konsequent geurteilt.
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Schwetzinger Zeitung Plus-Artikel Endlich Konsequenzen
Heinz-Günther Fischer begrüßt das klare Urteil des Amtsgerichtes Schwetzingen. Der Porschefahrer ohne Führerschein sammelte 15 Einträge im Verkehrsregister in Flensburg.