Amtsgericht

Haftstrafe für Porschefahrer in Schwetzingen

Ein 43-Jähriger hat seit 2017 keinen Führerschein mehr und gerät mit dem Porsche in eine Kontrolle der Polizei Schwetzingen. Nun stand der Mann vor dem Amtsgericht in Schwetzingen.

Von 
Heinz-Günther Fischer
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Der Führerschein war weg, aber der Mann ließ nicht ab vom Autoschlüssel. © Andreas Arnold

Schwetzingen. Diese Geschichte klingt unglaublich, ist aber leider wahr. Da fährt jemand annähernd fünf Jahre lang ohne Führerschein, wird zigmal erwischt und es passiert – außer diversen Geld- und Bewährungsstrafen – nichts. Diesem Geschehen hat die Vorsitzende Richterin Neuschl vom Amtsgericht Schwetzingen nun ein Ende bereitet.

Begonnen hatte das Dilemma für den 43-jährigen Angeklagten aus dem nördlichen Landkreis Karlsruhe bereits im Jahre 2017. Damals war er in Philippsburg einer Verkehrskontrolle unterzogen worden und hatte, weil er alkoholisiert war, seinen Führerschein verloren.

Verbunden war das damalige Urteil natürlich mit entsprechenden Auflagen und Fristen für die Erteilung einer erneuten Fahrerlaubnis. Ungeachtet dessen setzte sich der Angeklagte in den Folgejahren unverdrossen weiter ans Steuer diverser Kraftfahrzeuge, nahm am Straßenverkehr teil, ohne einen Führerschein zu besitzen. Er ließ sich auch nicht davon beeindrucken, dass er dabei mehrfach von der Polizei erwischt wurde und ihn Gerichte zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilten. Denn absitzen musste er die Strafen am Ende nie.

Im August erwischte ihn die Polizei Schwetzingen

So weist das Verkehrszentralregister inzwischen insgesamt 15 Einträge aus, entsprechend korrespondieren die Delikte im Bundeszentralregister. Hier sind die strafrechtlichen Verurteilungen des Angeklagten erfasst, bei denen die Verkehrsstraftaten deutlich überwiegen. Allerdings sind hier auch andere Verurteilungen des Angeklagten erfasst.

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Aktenkundig wurde das nunmehr verhandelte Geschehen im August des vergangenen Jahres. Eine Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Schwetzingen hatte den Angeklagten, der übrigens mit einem Porsche unterwegs war, einer Verkehrskontrolle unterzogen und dabei den fehlenden Führerschein festgestellt. Zunächst hatte der Angeklagte vergeblich versucht, die Beamten massiv zu täuschen. So gab er zunächst die Personalien seines Bruders an und benutzte folgerichtig auch dessen Führerscheindaten.

Hiervon ließen sich die Beamten allerdings nicht beeindrucken. Vielmehr stellten sie die Ungereimtheiten fest, sodass sich der 43-Jährige schließlich outete und seine wahre Identität offenbarte. Der Angeklagte, im Übrigen in Fußfesseln aus der Justizvollzugsanstalt Bruchsal zur Verhandlung vorgeführt, wo er eine Freiheitsstrafe wegen Unterhaltspflichtverletzung zu verbüßen hat, blieb in seinen Einlassungen zu den ganzen Geschehnissen eher bescheiden.

Im Amtsgericht Schwetzingen beteuert er: "Ich habe es kapiert"

„Er wollte nicht immer andere fragen, ob sie ihn fahren“, so eine seiner Begründungen. Daneben schilderte er aber auch persönliche Lebensumstände. Gerade der fehlende Kontakt zu seinen Kindern würde ihn sehr belasten. Hinzu kämen die Belastungen aufgrund seiner aktuellen Situation. „Dies war zu viel. Es war nicht mehr tragbar“, so der Angeklagte. Erkennbar war aber auch, dass die derzeitige Inhaftierung offensichtlich ein Umdenken angestoßen hat. So kam vom Angeklagten mehrmals der Spruch: „Ich habe es kapiert.“

In seinem Plädoyer führte der Vertreter der Staatsanwaltschaft aus, dass es einem bei dieser Hartnäckigkeit die Sprache verschlägt. So zeuge es schon von einer großen Abgebrühtheit, wie der Angeklagte beispielsweise die Personalien seines Bruders anwenden wollte. Er habe aus der ganzen Vorgeschichte keinerlei Lehren gezogen, sodass für ihn eine Bewährungsstrafe nicht mehr infrage komme. Der Anklagevertreter forderte daher eine Haftstrafe von sechs Monaten.

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Sein Verteidiger machte deutlich, dass die Inhaftierung für seinen Mandanten einen deutlichen Einschnitt bedeute. Er habe seinen Lebensweg geändert und bei der Verhandlung nichts schöngeredet. Eine weitere Inhaftierung sei nicht hilfreich, so Rechtsanwalt Gast aus Hockenheim. Eine Bewährungsstrafe hielt er für angemessen und ausreichend.

Die Vorsitzende Richterin Neuschl verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten und einer weiteren Führerscheinsperre von zwei Jahren. In ihrer Urteilsbegründung machte sie deutlich, dass der 43-Jährige viele Chancen vertan habe und selbst in seiner Bewährungszeit erneut straffällig geworden sei. „Sie hätten schon längst ins Gefängnis gehört“, sagte die Richterin klipp und klar.

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