Groschengräber

Heinz-Günther Fischer über Sucht, Urteile und Steuergelder

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Heinz-Günther Fischer
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Es gab Zeiten, in denen man die in Gaststätten aufgestellten Geldspielautomaten als Groschengräber bezeichnete. Schließlich wurden sie in der „guten alten Zeit“ durch den Einwurf von 10-Pfennig-Münzen betrieben. Die Zeit der Pfennige ist lange vorbei, geblieben sind allerdings die Geldspielautomaten.

Kaum einer hat aber eine Vorstellung, was mit diesen Automaten inzwischen umgesetzt wird. Man halte sich einmal vor Augen, dass in einem einzigen Lokal über einen Zeitraum von fünf bis sechs Monaten Gelder von rund 37 000 Euro eingesetzt werden. Öffnet man hier seinen Blick nur ein wenig über den vielfach zitierten Tellerrand, kommt man ohne Weiteres auf Millionensummen.

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„Glücksspiel kann süchtig machen.“ Das hören wir regelmäßig in der Werbung.

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Die Verhandlung vor dem Schwetzinger Amtsgericht hat einmal mehr gezeigt, wie berechtigt die Warnung ist. Was diese allerdings verschweigt, ist die Tatsache, dass es hier nicht nur um Suchtverhalten geht. Hier wird auch sichtbar, welche enormen finanziellen beziehungsweise wirtschaftlichen Folgen für den Spielsüchtigen einhergehen, bis hin zur massiven Gefährdung von Existenzen.

Allerdings gelten diese Gefahren nicht nur für illegale Glücksspiele, sondern auch für die staatlich lizenzierten. Aber diese führen schließlich zu beträchtlichen Steuereinnahmen, mit denen man ja dann die Therapie zur Suchtbekämpfung finanzieren kann.

Was für ein Irrsinn.