Ist dieses Urteil im Namen des Volkes?

Heinz-Günther Fischer zur Entscheidung am Amtsgericht gegen eine 78-Jährige, die einen Verkehrsunfall verursacht hat.

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Heinz-Günther Fischer
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Es fällt schwer, dem Urteil des Schwetzinger Amtsgerichts zu folgen. Da verursacht eine Autofahrerin einen Verkehrsunfall mit einem Schaden von über 6000 Euro und das Verfahren wird vorläufig eingestellt.

Dies, obwohl ein hinzugezogener Gutachter klar festgestellt hat, dass die Fahrerin das Unfallgeschehen wahrgenommen haben muss, was von ihr bis zuletzt so abgestritten wird.

Es wäre interessant, wie oft bei wesentlich kleineren Schäden und deutlich weniger wahrnehmbaren Unfallgeschehnissen, Verurteilungen wegen Verkehrsunfallflucht erfolgt sind.

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Was könnten die Gründe für diese Entscheidung sein? War es die emotionale Anspannung der Fahrerin, die diese Ausnahmesituation mit entsprechender Musik übertönen wollte? Dann hätte sie sich besser nicht an das Steuer ihres Fahrzeugs gesetzt. Hierzu wurde im Verfahren aber nicht weiter eingegangen. War es die bisherige blütenreine Weste der Angeklagten? Dies dürfte dennoch kein „Persilschein“ für Verfehlungen in dieser Größenordnung sein.

Nachvollziehbare Gründe für die Gerichtsentscheidung lassen sich also aus meiner Sicht leider nicht finden. Mit Blick auf die schwindende Bereitschaft, Verantwortung für verursachte Verkehrsunfälle zu übernehmen, wäre eine andere Entscheidung des Amtsgerichts durchaus wünschenswert gewesen.