Kommentar Leinenpflicht ist zumutbare und gerechtfertigte Einschränkung

Erneut ist im Stadtwald Mannheim ein Kitz von Hunden gerissen worden. Dass freiwilliges Anleinen während der Schonzeit für jeden Tierfreund eine Selbstverständlichkeit sein sollte, dafür plädiert Christine Maisch-Bischof.

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Christine Maisch-Bischof
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Es ist ein Dilemma, das wohl jeder Hundehalter kennt: Einerseits möchte man seinem Vierbeiner möglichst viel freien Lauf lassen. Das heißt, ihm die Gelegenheit zum Toben und Schnuppern nach seinem eigenen Rhythmus, ohne limitierende Leinenlänge, geben. Das ist nicht nur artgerecht, sondern auch für den Halter ein entspannteres Gassigehen in weiter Flur.

Beachtliche 1800 Hektar Wald umgeben Mannheim. Doch gleichgültig ob Waldpark, Käfertaler- oder Dossenwald: Gerade diese für unsere Erholung so wertvollen Areale führen zum Andererseits der Thematik.

Denn im Stadtwald ist das Anleinen von Hunden keine Pflicht. Es muss zwar laut Ordnungsamt gewährleistet sein, dass sich Fiffi und seine Artgenossen in Sichtweite ihres Halters befinden und zuverlässig auf Kommandos reagieren. Aber das ist genau der heikle Punkt. Jüngstes Beispiel: Im Dossenwald verletzte ein Hund ein Rehkitz an den Hinterläufen so stark, dass es verendete. Einige Zeit zuvor wurde ein Muttertier von einem Husky gejagt und mit Kehlbissen attackiert. Leider sind die Hundehalter oft alles andere als einsichtig. So berichtet ein Förster von einem Rottweiler, der das Wild in den Gehegen im Dossenwald immer wieder aufscheucht und in Panik versetzt. Der Bitte, sein Tier anzuleinen, kommt der Besitzer unter wüsten Schimpfkanonaden erst nach, als die Polizei eingreift. Angesichts solcher Geschichten wünscht man sich eher ein Anleingebot für den Halter als für das Tier.

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Aber im Ernst: Natürlich will kein Hundehalter mehr Reglementierungen. Doch auch der folgsamste Hund bleibt ein Wesen, das immer auch ein Stück weit unberechenbar reagieren kann. Wer sich als Tierfreund bezeichnet, dem kann das Leid von verwundetem Jungwild nicht gleichgültig sein. Verglichen mit dessen Schmerz ist eine Leinenpflicht - zumindest währen der Schonzeit - sicherlich eine zumutbare und durchaus gerechtfertigte Einschränkung. Tierliebe beschränkt sich eben nicht nur auf bellende Fellnasen.