Keine Frau, so viel ist wohl klar, lässt einen Schwangerschaftsabbruch leichtfertig an sich vornehmen. Nichtsdestotrotz erwecken manche Abtreibungsgegner gern mal den Eindruck. Da stellen sie sich vor Frauenarztpraxen, die Abbrüche vornehmen, und zeigen Bilder von toten Föten herum: zur Abschreckung. Als ob so ein Bild eine ungewollt Schwangere von einem Abbruch abhalten könnte, und als ob nicht jede Frau, die so einen Eingriff vor sich hat, sich selbst die meisten Gedanken machen würde. Belehrungen und Bedrohungen sind hier jedenfalls unangebracht.
Eine Frau sollte das Recht haben, eine Schwangerschaft abbrechen zu dürfen, wenn sie – und nur sie – dies möchte. In Deutschland steht der Schwangerschaftsabbruch aber grundsätzlich unter Strafe: nachzulesen unter Paragraf 218 im Strafgesetzbuch. Nur wenn die Schwangere bestimmte Bedingungen erfüllt, bleibt sie straffrei: Zum einen muss sie sich beraten lassen und zwischen Befruchtung und Abbruch dürfen nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein. Doch mit der Verankerung im Strafgesetzbuch wird ein Schwangerschaftsabbruch stigmatisiert. Auch wenn die Zwölf-Wochenfrist und eine vorherige Beratung künftig bleiben sollten.
Wenn sich jetzt Bundesfamilienministerin Lisa Paus dafür einsetzt, dass Abtreibung erlaubt wird, ist das nur richtig. Das stärkt die Rechte der Frauen in Deutschland. Und es könnte dazu führen, dass es mehr Ärztinnen und Ärzte als bisher gibt, die Abbrüche durchführen, dass somit auch die medizinische Versorgung flächendeckender und besser wird. Denn viele Ärzte schrecken vor allem die Abtreibungsgegner vor der Praxis ab – nicht die Hilfeleistung, wegen der Frauen zu ihnen kommen.
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Schwetzinger Zeitung Plus-Artikel Paragraf 218 muss weg
Diana Zinkler ist der Meinung, dass die Verankerung im Strafgesetzbuch Schwangerschaftsabbrüche stigmatisiert