Altlußheim. Zwei Bebauungspläne – in beiden Fällen geht es um die Offenlage – stehen im Mittelpunkt der Ratssitzung am Dienstag, 19. März, im Bürgersaal. Beide Pläne dienen der innerörtlichen Nachverdichtung.
Im Innenbereich bebaut werden soll das Geviert zwischen Wilhelm-Busch-, Friedrich-, Haupt- und Hockenheimer Straße, weshalb der Rat vom Planungsbüro WSW und Partner den gleichnamigen Bebauungsplan entwickeln ließ, der Anfang März im Ausschuss beraten wurde.
Die wichtigsten Eckdaten sind dabei, dass zur Straße hin Satteldächer vorgesehen sind, im Innenbereich können auch Flach- und Pultdächer gewählt werden. Bei einer Bebauung darf höchsten 40 Prozent der vorhandenen Fläche überbaut werden und es wurden Bereich definiert, die nicht bebaut werden dürfen.
Offenlage soll beschlossen werden
Mit diesen und anderen Änderungen soll der Bebauungsplan nun in die Offenlage gehen. Dann haben Bürger und Träger öffentlicher Belange 30 Tage Zeit, Einwände vorzubringen.
Parallel zu dem Bebauungsplan zwischen Friedrich- und Hockenheimer Straße wurde der Bebauungsplan „Am Friedhof II“ entwickelt, der gleichfalls der innerörtlichen Erschließung dient und in den Festsetzungen ähnlich ausgelegt ist. Sein Geltungsbereich erstreckt sich zwischen Rheinhäuser-, Beethoven und Ludwigstraße sowie dem Friedhof.
Auch dieser Plan soll zur Offenlage verabschiedet werden, um sodann nach 30-tägigen Frist und der Abwägung der eingegangenen Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange als Satzung beschlossen werden.
Im Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft in zehn deutschen Städten hat die Uefa ein Klimaschutzprogramm eingerichtet. Mit diesem können Projekte bis zu 250 000 Euro bezuschusst werden, sofern sie dem Amateurfußball dienen und sich der Antragsteller mit zehn Prozent der Kosten, maximal 5000 Euro, beteiligt.
Der Sportverein will sich bei dem Programm beteiligen und plant eine schattenspendende Überdachung, zwölf mal 40 Meter, zu errichten, die Platz für eine Photovoltaikanlage bietet. Diesen Plänen soll der Gemeinderat zustimmen und damit gleichzeitig einem notwendigen Bauantrag, sollte das Projekt des Sportvereins von der Uefa gefördert werden.
Die Bekanntgabe von nichtöffentlich gefassten Beschlüssen, Bekanntgabe und Anfragen der Gemeinderäte schließen den öffentlichen Teil der Sitzung ab, zu dem die Bevölkerung eingeladen ist.
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