Brühl. Auf wenig Gegenliebe stößt ein Bauvorhaben an der Ecke Wieblinger und Oftersheimer Weg. Dort stehen seit Jahrzehnten Reihenhäuser – lediglich das letzte Gebäude in der Reihe Richtung Schillerschule wurde damals nicht errichtet. Nun möchte ein Investor auf dem seitdem brachliegenden Grundstück ein Endhaus bauen, dass allerdings „quer“ zur Reihe stehen und zwei Wohneinheiten erhalten soll.
Die Fraktionen des Gemeinderatsausschusses für Technik und Umwelt zeigten sich in der jüngsten Sitzung wie die Anwohner wenig begeistert von den Plänen. Hans Faulhaber (CDU) sieht in der Planung kein Reihenendhaus, sondern ein Doppelhaus, „das entspricht nicht den Gegebenheiten im Bebauungsplan“. Auch Jens Gredel (FW) bewertet das Haus als zu massiv – zudem werde durch die Art der Bebauung die Privatsphäre der Nachbarn gestört. Hans Hufnagel (SPD) und Dr. Peter Pott (GLB) stimmten diesen Einschätzungen zu. Es sei zwar schön, dass die Brache endlich bebaut werde, meinte der GLB-Sprecher, es sei zudem nachvollziehbar, dass der Bauherr bei den aktuellen Grundstückspreise zwei Wohneinheiten plane, „aber es fügt sich einfach nicht ein“. So wurde einstimmig das gemeindliche Einvernehmen für das Projekt nicht erteilt. Und das obwohl Ortsbaumeister Reiner Haas zuvor alle Einsprüche der Nachbarn als rechtlich ziemlich unbegründet dargestellt hatte.
So müsse der Bauherr kein klassisches Endhaus errichten, da laut Bebauungsplan aus den frühen 1970er Jahren eine offene Bauweise erlaubt wäre – damit gebe es kein juristisches Argument gegen die Planung. Einzige Vorgabe für das Gebäude: Das Haus darf nicht frei stehen, sondern muss an die Häuserreihe angesetzt sein – „das ist gegeben“. Dass dadurch laut Einwender kein einheitliches Erscheinungsbild gegeben sei, ist laut Haas reine Geschmackssache, über die juristisch bei der kommunalen Bewertung nicht befunden werde.
Bleibt laut Haas der Punkt der Überschreitung von Baugrenzen, denn die Terrassen der beiden Wohneinheiten liegen seitlich auf Höhe der Nachbargärten und Vorgärten der bisherigen Anwohner, heißt es von den Einwendern. Doch auch da sieht die Einschätzung der Gemeindeverwaltung anders aus: Nicht nur gemäß der Parameter Grund- und Geschossflächenzahl liege das Gebäude innerhalb der Vorgaben des Bebauungsplans, es gebe auch so gut wie keine Überschreitungen der Baugrenzen. Denn anders als die bestehende Häuserreihe, die ohne schriftliche Fixierung damals abweichend vom Bebauungsplan jeweils um ein Stück versetzt gebaut wurde, halte sich der Bauherr nun genau an die ursprünglichen Abmessungen. Und weil das geplante Haus eine ähnliche Größe aufweise wie die Nachbargebäude, müsse nicht mit einer übermäßigen Beschattung gerechnet werden, die sich eventuell negativ auf bestehende Photovoltaikanlagen auswirken könnte, erklärte Haas die Rechtsaspekte.
Selbst angesichts einer möglichen Störung der Privatsphäre der jetzt schon dort lebenden Familien schüttelte Haas den Kopf: „Das sind durchaus übliche Verhältnisse.“ Und so bilanzierte auch Bürgermeister Dr. Ralf Göck, dass die Planung für den Neubau „aus unserer Sicht vorgabenkonform ist“. Zwar könne er alle Einwendungen menschlich verstehen, aber juristisch gebe es keine wirklichen Gründe, den Neubau abzulehnen. Im übrigen entschieden nicht die Gemeinde und ihre Ausschüsse über den Antrag, sondern die Baurechtsbehörde des Landratsamtes. „Warten wir erst mal ab, wie die urteilen.“ Und noch haben die Nachbarn einige Tage Zeit, ihre Einsprüche gegen das Projekt deutlicher zu formulieren.
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