Gemeinderat

Nachtruhe und Leinenpflicht in Brühl in neue Verordnung gegossen

Die Mehrheit im Gremium votiert für eine Aktualisierung der Polizeiverordnung für Brühl. Darin wird festgehalten, welche Lärmbelästigungen wann zu unterlassen sind. Auch eine ganz neue Kinderspielplatzsatzung wird beschlossen.

Von 
Ralf Strauch
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Bei den Kinderspielplätzen stehen die wichtigsten Regeln auf den Schildern – die weiteren Vorgaben sind jetzt in der Kinderspiel-platzsatzung festgeschrieben. © strauch

Brühl. Die christdemokratische Fraktion stand in der jüngsten Gemeinderatssitzung gleich bei zwei Tagesordnungspunkten geschlossen gegen die übrigen Gemeinderatsmitglieder. So verweigerten die CDU-Räte einer überarbeiteten Polizeiverordnung für die Gemeinde ihren Segen, weil, wie es Fraktionschef Michael Till erklärte, „uns eine Mittagsruhe sehr wichtig ist“. Die findet sich im neuen Regelwerk aber nicht mehr. 

Später lehnte die Fraktion geschlossen auch noch eine erstmals ausgearbeitete Kinderspielplatzsatzung ab – nicht weil sie mit dessen Inhalt nicht konform gehe, sondern weil sie überflüssig sei. Überall auf den Spielplätzen seien die Regelungen auf Schildern vermerkt, sodass man mit gesundem Menschenverstand im Miteinander alle Probleme direkt lösen könne, wie Till unterstrich.

Gemeinderat in Brühl beschließt modernisierte Polizeiverordnung

Die übrigen Fraktionen sahen das nicht so – am Ende wurden beide Regelwerke in der vorgelegten Form mit der Mehrheit im Rat beschlossen. Damit stimmten die anderen Fraktionen der Argumentation der Verwaltung zu, die diese Satzungen über- beziehungsweise erarbeitet hatte. Die bislang gültige Polizeiverordnung stammt noch aus dem Jahr 2004 und wurde 2012 noch einmal erweitert. „Deshalb besteht da viel Modernisierungsbedarf“, erklärte Bürgermeister Dr. Ralf Göck einleitend.

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Die Polizeiverordnung dient, so steht es in der Überschrift des zehnseitigen Werks, dem Vorgehen des Brühler Ordnungsamtes beziehungsweise der einzelnen Bürger „gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigungen der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen“, aber sie formuliert auch Vorgaben zum Anbringen von Hausnummern. Wie viele Punkte im Vergleich zur alten Verordnung angepasst wurden, wurde auf den ersten Blick deutlich, denn die Verwaltung hatte in der Sitzungsvorlage mit zwei Farben gearbeitet: Schwarz waren alle von der alten Verordnung übernommen Teile gestaltet, Neues war in Blau gehalten – und diese Farbe überwog in der Vorlage mehr als deutlich.

Was während der Nachtruhe in Brühl verboten ist

So ist nunmehr festgeschrieben, dass es verboten ist, in der Zeit von 22 bis 6 Uhr die Nachtruhe anderer mehr als nach den Umständen unvermeidbar, insbesondere durch lärmende Unterhaltungen, Singen, Schreien oder Grölen, zu stören.

Dies gilt auch bei nächtlichem An- und Abfahren von Kraftfahrzeugen, vor allem vor Gaststätten und Versammlungsräumen, soweit nicht die Straßenverkehrsordnung Anwendung findet. Explizit wird betont, dass auch aus Gartenwirtschaften und Vergnügungsstätten innerhalb der bebauten Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden überhaupt kein Lärm nach außen dringen dürfe. Bei Sport- und Spielplätzen, die weniger als 50 Meter von der Wohnbebauung entfernt sind, ist die Nutzung von 21 bis 8 Uhr wegen des Lärmschutzes verboten.

Diese Haus- und Gartenarbeiten sind ab 20 Uhr verboten

Nicht gewerbliche Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen anderer führen können, dürfen in der Zeit von 20 bis 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags nicht ausgeführt werden. „Zu den Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere das Bohren, Hämmern, Sägen, Schleifen und Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen, Polstern und Kleidungsstücken“, heißt es in der neuen Polizeiverordnung, die übrigens mit dem Beschluss im Rat sofortige Gültigkeit erlangt hat. Aber auch das unnötige Laufenlassen von Automotoren oder das übermäßig laute Schließen von Fahrzeug- oder Garagentüren ist demnach verboten.

Autowaschen ist in Brühl auf öffentlichen Straßen untersagt

Apropos Autos: „Das Abspritzen und Waschen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen, das Wechseln von Betriebsstoffen oder anderer umweltgefährdender Stoffe sowie das Ausgießen übelriechender, schädlicher oder anderer umweltgefährdender Flüssigkeiten ist untersagt.“

Viel Raum nimmt auch der Abschnitt der Tierhaltung ein. Wichtig für Hundehalter ist die nunmehr klar formulierte Anleinpflicht innerhalb der Gemeinde auf öffentlichen Straßen, Gehwegen sowie öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen. Auch im Naturschutzgebiet gilt eine Anleinpflicht, im Landschaftsschutzgebiet während der Brut- und Setzzeit vom 15. April bis 15. Juli. Klar geregelt ist nunmehr auch die Rattenbekämpfung für Grundstücks- beziehungsweise Gebäudeeigentümer.

Und schließlich wird die bislang immer wieder individuell verkündete Begrenzung des Alkoholkonsums bei den beiden großen Straßenfesten dauerhaft formuliert.

Klaus Pietsch (FW) lobte die Verordnung als sehr umfassend. Nicht konform ging er mit der CDU und deren Forderung der Mittagsruhe, die „ein Relikt vergangener Zeiten ist“. Hans Zelt (SPD) sah das ähnlich und unterstrich, dass die Verordnung zu Recht so komplex formuliert sei.

Verhalten rund um Rutsche und Co. in Satzung für Spielplätze geregelt

Allein stand die CDU auch mit dem Veto bei der Spielplatzsatzung, die ganz neu verfasst wurde. Till ließ auch das Argument von Bürgermeister Dr. Ralf Göck und Ordnungsamtsleiter Jochen Ungerer nicht gelten, dass diese Satzung im Gegensatz zu den Schildern auf den Spielplätzen Rechtssicherheit geben würde. „Das ist nicht notwendig“, meinte der CDU-Mann und sprach von überflüssiger Regulierungswut.

Dem widersprach Gabriele Rösch (SPD) angesichts der vielen Vorfälle auf den 25 kommunalen Spielplätzen. Und auch Ulrike Grüning (GLB) zeigte sich überzeugt, dass diese Regelungen wichtig seien, um eine Handhabe bei Fehlverhalten zu bekommen. Am Ende stimmte die Mehrheit ohne die CDU für die Kinderspielplatzsatzung.

Redaktion

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