Brühl. Der Ausschuss für Technik und Umwelt beschäftigte sich zum zweiten Mal mit einer Nutzungsänderung des Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Am Schrankenbuckel 1.
Für die ehemalige Postfiliale besteht ein Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren: Im Erdgeschoss sollen vier Wohneinheiten eingefügt werden, außerdem soll das Gebäude energetisch saniert werden. „Insgesamt eine gute Planung“, meinte Bürgermeister Dr. Ralf Göck. Nur der geplanten Veränderung der fünf öffentlichen Parkplätze und der Vorgärten von vier Wohnungen im vorderen Bereich des Gebäudes werde das Gremium nicht zustimmen.
Freiflächen erforderlich
Die Eigentümergemeinschaft des Grundstücks plant zwei Terrassen und zwei Balkonanlagen als Stahlkonstruktion vor der rückwärtigen Gebäudewand im Erdgeschoss. Durch vier neue Wohneinheiten im Erdgeschoss würden zu jeder dieser Wohnungen Freiflächen zur Nutzung erforderlich, so der Antrag auf Befreiung.
Aus dem bisher genehmigten Wohn- und Geschäftshaus wird ein Familienhaus für elf Parteien. Die vier Wohnungen erhalten Wohnflächen zwischen 68 und 96 Quadratmetern. Für jede Wohnung wird ein Stellplatz nachgewiesen, außerdem soll es zwölf Fahrradstellplätze und einen Kinderspielplatz auf dem Grundstück geben.
Mit Schreiben vom 1. März hatte die Verwaltung der Eigentümergemeinschaft den Sachverhalt aus der Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt vom 14. Februar mitgeteilt und gebeten, eine Baulast für den Erhalt der öffentlichen Parkplätze sowie der bestehenden Straßenraumgestaltung zu übernehmen. Das sei noch nicht geschehen, hieß es im Beschlussvorschlag. Der Bauherr war in der Sitzung anwesend. Das Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises hatte den Bauantrag der Eigentümergemeinschaft bereits im Januar für vollständig erklärt. Die geplante Veränderung der Parkplätze und des vorderen Bereichs des Gebäudes wird so nicht mehr durchgeführt. Der Ausschuss blieb damit beim ersten und ursprünglichen Beschlussvorschlag und war einstimmig dafür.
Ohne Gegenstimmen ging auch der Antrag auf Befreiung für die Errichtung einer neuen Terrassenüberdachung auf dem Grundstück in der Hauptstraße 42 durch. Die Überdachung befindet sich außerhalb des Baufensters und ist außerdem direkt an der Grundstücksgrenze zur Hauptstraße hin positioniert. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Südliche Hauptstraße“ ist die neue Überdachung somit nur eine „geringfügige Vergrößerung“.
Um- und Ausbau
Auf dem Grundstück Albert-Bassermann-Straße 18 sind am Gebäude Veränderungen geplant. Der Bauantrag umfasst den Abriss von Nebengebäuden, Überdachungen und eines Balkons sowie den Um- und Ausbau des bisher als Wohnraum genutzten Dachgeschosses.
Durch die neue Wohneinheit entsteht damit nun ein Dreifamilienhaus. Fünf Stellplätze, davon einer in der Garage, werden dabei nachgewiesen. Die Dachfläche im Obergeschoss zum Nachbarn in der Albert-Bassermann-Straße 17 wird außerdem begrünt und ist nicht begehbar. Der Antrag wurde einstimmig genehmigt.
Der Antrag zum Bau von zwei Dachgauben auf dem Grundstück Am Schrankenbuckel 36 ging ebenso ohne Gegenstimmen durch. Die Gauben zur Straße und zur Gartenseite hin haben eine Breite von jeweils 3,5 Metern bei einer Gebäudebreite von sechs Metern. Auch in den Nachbarhäusern sind solche Gauben bereits zugelassen worden.
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