Eppelheim. Der Gemeinderat von Eppelheim genehmigte den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Justus-von-Liebig-Straße – 4. Änderung“. Das Planungsgebiet im Süden der Stadt umfasst das Quartier zwischen Justus-von-Liebig-Straße und Wingertspfad beziehungsweise Erich-Veith-Straße und Rudolf-Harbig-Straße.
0,6 Hektar bislwang gewerblich genutzter Fläche soll zu Wohnraum werden
In der von Bürgermeister-Stellvertreterin Christa Balling-Gündling geleiteten Sitzung erläuterte Ulrich Villinger vom Ingenieurbüro Piske den aktuellen Sachstand. Durch den als Satzung beschlossenen Bebauungsplan war eine Umnutzung einer 0,6 Hektar großen, bislang gewerblich genutzten Fläche in eine Wohnnutzung vorbereitet worden. Der gesamte Quartiersbereich war in den Bebauungsplan einbezogen worden. Für diesen Bereich war unter Berücksichtigung der bestehenden Nutzungsmischung, aber auch der Entwicklungsoptionen auf den teilweise in größeren Teilflächen unbebauten Grundstücken, ein Mischgebiet festgesetzt worden.
Bei der Prüfung der für die geplante Wohnbebauung eingereichten Bauanträge hatte das Landratsamt Zweifel daran geäußert, ob mit Umsetzung der Planung, die für ein Mischgebiet geforderte gleichwertige Nutzungsmischung zwischen Wohnungen und Gewerbe noch gegeben ist. Es zeigten sich dabei unterschiedliche Auffassungen zur Zurechnung betriebsbezogener Wohnungen zur gewerblichen Nutzung, zur Berücksichtigung noch bestehenden Entwicklungsoptionen auf den in größeren Teilflächen unbebauten Grundstücken und zur Berücksichtigung vorhandener, aber baurechtlich nicht genehmigter Wohnungen. Weiterhin hatte das Landratsamt darauf hingewiesen, dass Anträge für Genehmigungen für die Umnutzung von Gewerbeflächen in Wohnungen in den bereits bebauten Teilen des Planungsgebiets vorliegen beziehungsweise zu erwarten sind. Der Gemeinderat sollte nun den Entwurf des Bebauungsplans billigen und noch einmal die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschließen.
Eppelheimer Fraktionen mit unterschiedlichen Meinungen
Für Volker Wiegand (CDU/FDP) war es nur eine Formalie, die geändert werden muss. Seine Fraktion stehe hinter dem Projekt des Investors. Isabel Moreira da Silva (Grüne) meinte, die von ihrer Fraktion geäußerten Bedenken seien nun vom Landratsamt bestätigt worden: „Eine Durchmischung besteht nicht und ein Mischgebiet ist nicht möglich.“ Der Planer und die anderen Fraktionen hätten den Bebauungsplan in dieser Form durchgewunken, „wider besseres Wissen, gegen bestehendes Recht und zum Schaden der Menschen, die dort einmal wohnen werden“. Die Beschlussvorlage sei „Etikettenschwindel“. Das Gebiet sei und bleibe ein allgemeines Wohngebiet, fordert sie Planer und Verwaltung auf, „Wege und Mittel zu finden, dieses als solches zu deklarieren“. Für eine Festsetzung eines urbanen Wohngebietes gebe es keine Zustimmung. Renate Schmidt (SPD) verwahrte sich gegen den Vorwurf von Moreira da Silva, man habe dem Bebauungsplan gegen bestehendes Recht zugestimmt. Wenn das Gremium das gesamte Quartier als allgemeines Wohngebiet festlegen würde, „so wäre aufgrund der gesetzlich festgeschriebenen Immissionen der Bestand von noch existierendem Gewerbe, aber vor allem der Reiterplatz gefährdet“. Die Umwandlung des Quartiers in urbanes Wohngebiet sei eine „geeignete Lösung“.
„Wer immer nur bei jedem Wohnbauprojekt nach Gründen sucht, seine Zustimmung zu verweigern oder immer neue Bauvorschriften erfindet, der hat dann eben am Ende des Tages keinen Wohnraum geschaffen“, kritisierte Bernd Binsch (Eppelheimer Liste) die Grünen. Seine Fraktion habe die Schaffung von neuem Wohnraum auf dem Areal des ehemaligen Schweinezuchtbetriebes von Anfang an unterstützt. Es brauche keine fachlich-rechtliche Prüfung des Bebauungsplanverfahrens, wie von den Grünen vorgeschlagen. Martin Gramm (Grüne) war für den Aufstellungsbeschluss und die erneute Offenlage.
Fünf Gegenstimmen kamen von der restlichen Grünen-Fraktion.
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