Landgericht

Bierflaschenattacke in Eppelheim: 34-Jähriger verurteilt

Im Prozess um die Attacke mit einer zerbrochenen Bierflasche am frühen Morgen des 27. Juli 2022 ist jetzt das Urteil gefallen: Die Strafkammer des Landgerichts Heidelberg verurteilte den Sri-Lanker zu einer Gefängnisstrafe.

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Volker Widdrat
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Im Prozess um die Attacke mit einer zerbrochenen Bierflasche am frühen Morgen des 27. Juli 2022 ist jetzt das Urteil gefallen. © DPA/Schmidt

Eppelheim. Die Attacke mit einer zerbrochenen Bierflasche, die ein 34-jähriger Mann am frühen Morgen des 27. Juli vergangenen Jahres gegen einen 31-jährigen Eppelheimer durchgeführt hat, war versuchter Mord in Tateinheit mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung. Die Strafkammer des Landgerichts Heidelberg verurteilte den Sri-Lanker wegen der Bluttat in einer Café-Bar am Mittwoch zu einer Gefängnisstrafe von sieben Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre und zehn Monate gefordert, die Verteidigung zweieinhalb Jahre wegen schwerer Körperverletzung.

Der Vorsitzende Richter Jochen Herkle ging in der Urteilsbegründung noch einmal auf den Werdegang des 34-Jährigen ein. Der Mann gehörte in seinem Heimatland zur oberen Mittelschicht. Nach einer höheren Schulbildung absolvierte er ein Studium. Aufgrund von Problemen in Sri-Lanka und während eines Arbeitsverhältnisses in Malaysia gelangte er schließlich nach Europa, wo er in Paris einen Gemüsehandel aufzog, für den er auch regelmäßig nach Deutschland reisen musste.

Bei Besuchen bei Freunden in Heidelberg verkehrte er auch regelmäßig in der Café-Bar in Eppelheim. Der Tatabend, an dem zunächst ausgelassen gelacht, getrunken und getanzt worden sei, habe ein abruptes blutiges Ende gefunden, so der Vorsitzende.

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Nach Bierflaschenattacke: Opfer leidet bis heute

Das Opfer leidet heute noch an den massiven körperlichen und psychischen Folgen des Angriffs. Das Lokal wird seitdem auch von Stammgästen gemieden. Der 34-Jährige, der kurz zuvor erfahren hatte, dass seine langjährige Freundin in Malaysia einen anderen Mann geheiratet hat, habe an jenem Abend mitbekommen, dass ein Onkel ihm einen Kunden abwerben wollte. Das habe ihn neben dem erhöhten Alkoholkonsum zusätzlich in Anspannung versetzt, so die Auffassung des Gerichts.

Der Geschädigte sei kurz nach Mitternacht in der Bar eingetroffen. Als er mit dem Wirt über eine offene Rechnung diskutiert habe, soll sich der nicht vorbestrafte 34-Jährige eingeschaltet haben. Er habe in dem indischen Inhaber einen väterlichen Freund gesehen, mit dem er sich auf Hindi habe unterhalten können. An dem Abend habe er sich gekränkt gefühlt und sei in latent aggressiver Stimmung gewesen, so die Überzeugung der Kammer.

Er müsse die Situation mit dem vermeintlichen Streit wegen einer unbezahlten Rechnung falsch eingeschätzt haben. Heftige Beleidigungen gegen ihn habe es nicht gegeben. Als der 31-Jährige ihm den Rücken zugekehrt habe, habe er ihn mit der Bierflasche mit voller Wucht auf den Hinterkopf geschlagen. Dann habe er den zerbrochenen Flaschenboden aufgehoben und mit der Scherbe immer wieder auf sein Opfer eingestochen.

Eppelheimer kann Beruf wohl nicht weiter ausüben

Der Eppelheimer hatte unter anderem eine 18 Zentimeter lange Wunde quer durch die linke Gesichtshälfte und eine Teilamputation eines Daumens davongetragen. Er leidet bis heute darunter, ist auf Medikamente angewiesen und wird wohl seinen Beruf als Koch nicht mehr ausüben können. Im Adhäsionsverfahren, in dem er von Rechtsanwalt Thomas Franz aus Ketsch vertreten wurde, wurden ihm 20.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Ob das Geld bei dem 34-Jährigen, der blutverschmiert in der Nähe des Tatorts widerstandslos festgenommen worden war, aber jemals zu holen ist, bleibt fraglich.

Der zum Teil geständige Beschuldigte habe während der Verhandlung versucht, den Angriff in einem günstigeren Licht erscheinen zu lassen, lobte der Vorsitzende die Zivilcourage der anderen Gäste, die mit ihrem Einschreiten gegen den Angreifer dem Opfer wohl das Leben gerettet hätten. Der 34-Jährige habe mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt. Der Schlag mit der Bierflasche auf den Kopf, die mehrfachen Stiche mit der Scherbe, auch in die Nähe der Halsschlagader, hätten durchaus tödliche Verletzungen hervorrufen können, so die Annahme der Kammer. Der Vorsitzende sprach von einem „mehrtaktigen Tatgeschehen unter alkoholbedingter Enthemmung“.

Angeklagter handelt "heimtückisch"

Der Angeklagte habe „heimtückisch und hinterrücks gehandelt“, ohne dass es vorher einen maßgeblichen Streit gegeben habe. Eine erhebliche Minderung der Schuldfähigkeit sei wegen des hohen Promillewerts von 2,53 nicht auszuschließen, die Tat sei aber „völlig konträr zu seinem persönlichen Verhalten“. Zeugen hatten den 34-Jährigen als zurückhaltend, nett, höflich und zuvorkommend, aber nie aggressiv, beschrieben. Am Tatabend habe er keine nennenswerten Ausfallerscheinungen gezeigt. Der 34-Jährige nahm das Urteil, das von einem Dolmetscher in die tamilische Sprache übersetzt wurde, regungslos an. Nach Verbüßung seiner Strafe wird der Sri-Lanker wohl ausgewiesen.

Freier Autor Volker Widdrat ist freier Mitarbeiter.

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