Gemeinderat

Eppelheim rechnet mit Mehreinnahmen

Die Stadt hat die Satzung zur Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften nach einem Jahr erneut geändert.

Von 
Volker Widdrat
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In den Wohncontainern in der Eppelheimer Rudolf-Diesel-Straße 15 und 17 leben derzeit 40 Personen. Der Gemeinderat beschließt für diese Unterkünfte eine siebenprozentige Erhöhung der Gebührensätze pro Person und Monat. Das bringt der Stadt jährliche Mehreinnahmen von 5800 Euro. © Widdrat

Eppelheim. Der Gemeinderat änderte wie schon im November vergangenen Jahres die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften in Eppelheim. Bei den Berechnungen für neue Gebührensätze war auch der von der Stadt privat angemietete Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen kalkuliert worden. Somit können diese Benutzungsgebühren gegenüber dem Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises geltend gemacht werden. Die Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Wie bisher werden die Benutzungsgebühren pro Person und nicht pro Quadratmeter Wohnfläche erhoben. Für jedes Zimmer einer Unterkunft wurde die mögliche Belegungszahl ermittelt, Grundlage hierfür waren zehn Quadratmeter pro Person. Durch die neuen Gebührensätze für die einzelnen Unterkünfte rechnet die Stadt mit Mehreinnahmen von rund 80 000 Euro. Für das Haus in der Theodor-Körner-Straße 6, mit zehn Personen belegt, ergeben sich so insgesamt 6000 Euro mehr im Jahr. In der Hauptstraße 64 belaufen sich die Mehreinnahmen auf 9900 Euro, für die Georg-Friedrich-Händel-Straße 14 sogar auf 14 600 Euro.

Für die Unterkünfte in der Rudolf-Diesel-Straße 15 und 17 ergibt sich eine Erhöhung der Gebühren um 12,11 Euro auf 192,40 Euro pro Person und Monat. Die Mehreinnahmen kommen damit auf 5800 Euro.

Soziale Härten berücksichtigen

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Isabel Moreira da Silva (Grüne) fand die Anpassungen „zum Teil moderat“. Wie schon in den vergangenen Jahren fordere ihre Fraktion, die Bewohner der Unterkünfte „stärker in die Pflicht zu nehmen“. Wo das möglich sei, etwa bei Familien, sollten sie die Stromkosten selbst tragen: „Hieraus ergibt sich ein notwendiger Anreiz zum Energiesparen. Das ist angesichts der Energiekrise und steigender Energiekosten eine sinnvolle Maßnahme.“ Andererseits sollte die Satzung auch soziale Härten berücksichtigen. Eine solche Härtefallregelung könnte vor einer Verschuldung schützen, „die einen Start in die eigene Wohnung zunehmend erschweren würde“. Ihre Fraktion werde dazu eine Anfrage an die Verwaltung vorbereiten, teilte da Silva in ihren Ausführungen mit.

Jürgen Geschwill (SPD) stimmte der Gebührenanpassung zu. Bernd Binsch (Eppelheimer Liste) fand die Satzungsänderung „nachvollziehbar“ und Trudbert Orth (CDU/FDP) lobte die vorgelegte Kalkulation der Verwaltung. Die übertragenen Aufgaben müssten korrekt mit den zuständigen Behörden abgerechnet werden. Der Beschlussvorschlag wurde schließlich einstimmig angenommen.

Freier Autor Volker Widdrat ist freier Mitarbeiter.

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