Eppelheim. Der Technische Ausschuss entschied über zwei Bauvorhaben im Bereich von Bebauungsplänen ab. Die Errichtung eines Boardinghouse in der Boschstraße 4 wurde einstimmig genehmigt. Über den Bauantrag war bereits mehrfach im Technischen Ausschuss beraten worden. Der Bauantrag vom September 2020 wurde nunmehr mit Nachtragsunterlagen vom Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises mit der Aufforderung zur Abgabe der bauordnungsrechtlichen Stellungnahme und der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorgelegt.
Das geplante Boardinghouse sieht im Erdgeschoss zwei Ein-Zimmer-Appartements mit einer Größe von 17,5 Quadratmetern, ein Zwei-Zimmer-Appartement mit einer Größe von rund 43 Quadratmetern sowie einen Gemeinschaftraum mit Toiletten, Personal- und Waschraum, Technikraum und einem Putzmittellager vor. Im Obergeschoss beabsichtigen die Bauherren die Errichtung von fünf Ein-Zimmer-Appartements mit einer Größe von jeweils 20 Quadratmetern und ein Zwei-Zimmer-Appartements mit 50 Quadratmetern. Die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke werden nach Aufforderung des Baurechtsamts über das Bauvorhaben benachrichtigt.
Die Nutzungsänderung einer Wohnung in Büroräume in der Hildastraße 17 wurde ebenso einstimmig beschlossen. Innerhalb des allgemeinen Wohngebiets können die der Versorgung dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden. Das Gebäude wurde zuletzt mit Baugenehmigung vom August 2021 als reines Wohngebäude ausgewiesen, eine – auch nur teilweise gewerbliche Nutzung – war nicht Bestandteil der Genehmigung. Nachdem festgestellt wurde, dass auf dem Grundstück ein Gewerbe betrieben wird, wurde der Eigentümer vom Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises aufgefordert, Baueingabepläne zur Prüfung der baurechtlichen Zulässigkeit der Nutzungsänderung vorzulegen.
Das haben Bauherren in Eppelheim auf ihren Grundstücken vor
Das Gremium stimmte außerdem über zwei Bauvorhaben während der Planaufstellung ab. Für das Haus in der Hauptstraße 41beabsichtigt der Bauherr eine Änderung zur Erhöhung der Dachneigung auf zwölf Grad und eine Anpassung der Dachkonstruktion zur statischen Optimierung und energetischen Dämmung. Des Weiteren ist geplant, im Innenbereich Wände abzubrechen und neu aufzubauen. Die Nutzungsänderung des Bestandsgebäudes zum Mehrfamilienwohnhaus wurde bereits mit Baugenehmigung vom August 2023 erteilt. Die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke werden nach Aufforderung des Baurechtsamts von dem Bauvorhaben benachrichtigt. Der Ausschuss stimmte dem Bauantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren ohne Gegenstimmen zu.
Auf dem Baugrundstück in der Kantstraße 17 wurde ein Balkon beziehungsweise eine Terrassenüberdachung errichtet. Im Grundsatz ist die Errichtung von Balkonen als Vorbau bis zu einem Rauminhalt von 40 Kubikmetern und von Terrassenüberdachungen bis zu einer Größe von 30 Kubikmetern verfahrensfrei. Der bereits errichtete Balkon weist jedoch einen Rauminhalt von mehr als 40 Kubikmetern auf. Der Bauherr wurde daher vom Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises aufgefordert, einen Antrag auf Baugenehmigung zu stellen, um sowohl formell als auch materiell den Balkon beziehungsweise die Terrassenüberdachung zu genehmigen. Der Ausschuss war einstimmig für den Bauantrag.
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