Eppelheim. Der Technische Ausschuss in Eppelheim befasste sich mit einer Bauvoranfrage für den Abbruch eines Wohnhauses und den Neubau einer Doppelhaushälfte in der Eppelheimer Schulstraße 20. Der Bauherr beantragt die Teilung des Grundstücks zur Schaffung von Wohnraum durch eine verdichtete Bebauung.
Die zwei Grundstücke liegen im Geltungsbereich des rechtkräftigen Bebauungsplans „Dammpfad“. Das im Plan vorgegebene Baufenster schreibt eine Abstandsfläche von fünf Metern zum nördlich angrenzenden Grundstück vor. Die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke waren mit Schreiben über das Bauvorhaben informiert worden und es waren Nachbareinwendungen eingegangen.
In der Diskussion ging es um die Frage, ob die Überschreitung der Baugrenze um zwei Meter oder um zweieinhalb Meter genehmigungsfähig sei. Der Ausschuss war mit knapper Mehrheit für eine Überschreitung um zwei Meter. Es bleibt so eine Abstandsfläche von drei Metern zum angrenzenden Grundstück.
Eppelheimer Ausschuss nimmt Entwurf aus Plankstadt zur Kennntnis
Der Technische Ausschuss nahm einstimmig Kenntnis vom Entwurf des Bebauungsplanes „Quartier um die Friedrichschule“ der Gemeinde Plankstadt. Belange der Stadt Eppelheim werden durch die Planung nicht berührt. Es entstehen auch keine Kosten. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu fertigen.
Das Plangebiet im Ortskern von Plankstadt hat eine Größe von 34 219 Quadratmetern und wird begrenzt im Norden durch die Schwetzinger Straße, im Osten durch die Eisenbahnstraße, im Süden durch die Friedrichstraße und im Westen durch die Luisenstraßen. Plankstadt möchte den Bebauungsplan aufstellen, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung um die Friedrichschule im Ortskern der Gemeinde möglich zu machen und zudem die Ziele der Innenentwicklung zu fördern.
Technischer Ausschuss befasst sich auch mit Dossenheim
Der Ausschuss war ohne Gegenstimmen für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Dossenheim. Die Verwaltung fertigt eine entsprechende Stellungnahme.
Das Verfahren für Dossenheim steht im Zusammenhang mit der 2020 abgeschlossenen Fortschreibung des Flächennutzungsplans für das gesamte Gebiet des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim. In diesem hat sich gezeigt, dass die derzeit im Flächennutzungsplan enthaltene Wohnbaufläche „Augustenbühl“ ein besonders hohes naturschutzfachliches Konfliktpotenzial aufweist. Ziel des Verfahrens ist es, den Großteil des „Augustenbühl“ aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen.
Lediglich zwei Teilbereiche nördlich „Gassenweg“ und östlich „Am Rebgarten“ mit einer Gesamtgröße von 1,6 Hektar sollen als Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan verbleiben. Alternative Bauflächen sollen nicht aufgenommen werden. Darüber hinaus soll der Zuschnitt der gewerblichen Baufläche im Südwesten von Dossenheim gegenüber den wirksamen Darstellungen im Flächennutzungsplan leicht modifiziert werden.
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