Hockenheim. Nachdem es in einer Gemeinderatssitzung Ende Oktober ausführlich um die Anschaffung einer neuen Kehrmaschine gegangen war, die der jetzige Bauhofleiter Paul Stumpf unter anderem damit begründete, dass die bisherige zum einen ungeeignet und zum anderen stetig reparaturbedürftig sei und diese quasi als Fehlkauf seiner Vorgängerin hingestellt hatte, reagierte nun im Januar der Mannheimer Rechtsanwalt Michael Eichin im Namen seiner Mandantin Kerstin Bühler auf die in der Sitzung gemachten Vorwürfe. Die HTZ hatte über die Sitzung in ihrer Ausgabe vom 28. Oktober berichtet.
In der Sitzung seien über seine Mandantin unwahre Behauptungen aufgestellt worden, schreibt der Rechtsanwalt: So habe die Stadt damals nicht 177 000 Euro für ein gebrauchtes Fahrzeug, das ein halbes Jahr alt war, bezahlt: „Bei dem betreffenden Fahrzeug hat es sich bei der Übergabe in meiner Funktion als damalige Leiterin des Bauhofs um ein Neufahrzeug der Firma Knoblauch aus Emmendingen gehandelt“, sagt Kerstin Bühler. Sie hat auch zur fristlosen Kündigung eine andere Ansicht: „Richtig ist, dass ich als damalige Leiterin des Bauhofs weder direkten Zugriff auf den Haushalt noch irgendeine Entscheidungsgewalt beim Ankauf von Maschinen und Geräten hatte. Dieses oblag und obliegt einzig und allein dem Gemeinderat beziehungsweise dem Oberbürgermeister der Stadt Hockenheim“, stellt Bühler klar.
Als Kündigungsgrund sei ihr gegenüber auch in keinem Zusammenhang der Ankauf der Kehrmaschine angegeben worden, „sondern ausschließlich die angeblich unzulässige Gestattung des Verkaufs von Schrottabfällen durch Mitarbeiter des Bauhofs“, so Kerstin Bühler in ihrer Stellungnahme unserer Zeitung gegenüber.
Causa Kehrmaschine in Hockenheim: Damals kehrten zwei Besen
Die Ex-Bauhofleiterin bezeichnet auch die Angaben darüber, dass die Kehrmaschine nicht geeignet sei, als unrichtig. Kritisiert worden war, dass das Fahrzeug zu breit sei und nur auf der rechten Seite kehren könne. Die Kehrmaschine habe aber bei Ankauf und Übergabe im Originalzustand in ihrer Zeit als Leiterin des Bauhofs jeweils für die rechte und linke Seite zwei voll funktionsfähige Besen besessen und beidseitig kehren können. Die Maschine habe man daher auch überall einsetzen können“, schreibt Anwalt Eichin für seine Mandantin. Sie bestreitet auch die im Gemeinderat von ihrem Nachfolger behauptete Reparaturanfälligkeit der Kehrmaschine: „Im Zeitraum meiner Funktion als Leiterin des Bauhofs in den Jahren 2018 bis 2020 war sie nicht oft in Reparatur, sondern es wurden lediglich die üblichen und routinemäßig vorgesehenen Wartungsarbeiten durchgeführt“, sagt Bühler in ihrer Stellungnahme.
Damit stellt sich die Angelegenheit doch deutlich anders dar, als es den Gemeinderäten in der Sitzung vermittelt wurde, sofern Kerstin Bühler recht hat. Aber die Faktenlage müsste ja zumindest intern aufgrund vorhandener Unterlagen nachprüfbar sein.
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