Hockenheim. Ist die Karlsruher Straße als Fußgängerzone attraktiver? Wie kommt so etwas bei den Anwohnern, Ladenbesitzern und allen anderen Hockenheimern an? Das erprobt die Verwaltung bei dem Landesprojekt „The Städt“ seit Freitag, 23. Mai, in dem Teil zwischen Fortunakreuzung und der Straße „Zum Messplatz“.
Seitdem darf in diesen Abschnitt kein motorisierter Verkehrsteilnehmer einfahren – von genehmigten Ausnahmen abgesehen. Dazu zählen der Lieferverkehr, der werktags von 7.30 bis 10.30 Uhr zugelassen ist, sowie alle Fahrer, die einen Ausweis für Berechtigte haben. Menschen, die einen blauen oder orangen Schwerbehindertenparkausweis besitzen, sind ebenfalls berechtigt, während der genannten Lieferverkehrszeiten in die Fußgängerzone einzufahren.
Sie dürfen aufgrund der Einschränkung auch in der Fußgängerzone parken, sofern sie dabei innerhalb der üblichen Regelungen niemanden behindern. Für alle, die unter die Ausnahmen fallen, gilt: Sie dürfen höchstens Schrittgeschwindigkeit fahren – auch Fahrradfahrer.
Fußgängerzone bleibt bis Dienstag bestehen
Ursprünglich sollte diese Fußgängerzone an diesem Samstag, 7. Juni, aufgehoben werden. Aufgrund des Feiertags am Montag bleibt die Strecke in der Karlsruher Straße nun aber noch bis Dienstagvormittag eine Fußgängerzone, teilt die Stadtverwaltung mit. Die genannten Regelungen, insbesondere die Ausweise für die Einfahrtsberechtigungen, gelten daher noch bis zum Abbau der Verkehrsschilder am Dienstag, 10. Juni. Im Zuge des Abbaus wird am Dienstagvormittag die Karlsruher Straße temporär gesperrt.
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