In die Diskussion um das Bauvorhaben Untere Hauptstraße 30-32, das zu einem Rechtsstreit zwischen dem Investor Orhan Ekici und der Stadt vor dem Landgericht geführt hat, haben sich jetzt die Grünen zu Wort gemeldet. Sie halten Oberbürgermeister Marcus Zeitler vor, in seinen Antworten auf die Fragen unserer Zeitung zur Debatte (Ausgabe vom Mittwoch), eine freie Interpretation oder suggestive Behauptung zu verwenden, wenn er von „fünf Stadträten einer Fraktion“ spreche. Im HTZ-Bericht vom 11. Juni hatte „insgesamt fünf Hockenheimer Räte“ gestanden.
„Was ist denn los im Hockenheimer Gemeinderat?“ Diese Frage könnten sich die Bürgerinnen und Bürger angesichts der öffentlichen Berichterstattung in den vergangenen Wochen zu Vorgängen aus Sitzungen des Gremiums stellen, heißt es in der Pressemitteilung der Grünen. „Es reicht, wenn die Grünen Ärger machen.“ Diese in einem Gespräch zwischen dem Chefredakteur und einem Stadtrat gefallene Aussage lasse „Rückschlüsse auf das Amtsverständnis von (hoffentlich wenigen) Ratsmitgliedern“ zu. Vor allen Dingen, wenn man sich vor Augen führe, dass der „Ärger“ alleine daraus hervorgerufen wird, Rechte in Anspruch zu nehmen, die die Gemeindeordnung ausdrücklich für gewählte Volksvertreter vorsehe. In diesem Zusammenhang sei die Forderung zum Abhören des Audioprotokolls zu sehen, was ebenfalls klar in der Gemeindeordnung geregelt sei, so die Grünen in der Mitteilung.
Demokratisches Grundprinzip
Im Selbstverständnis der Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen gilt es, die Interessen der Stadt und der Bürgerschaft zu wahren. Dafür werden Stadträtinnen und Stadträte schließlich gewählt. „Manchmal bedarf es der Debatte als demokratisches Grundprinzip, will man zu am Gemeinwohl orientierten Ergebnissen ohne persönliche Vorteilsnahme gelangen“, heißt es in der von Elke Dörflinger unterzeichneten Stellungnahme.
Unsere Zeitung hat Anfragen zu den Ergebnissen des Anhörungstermins des Audioprotokolls der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung gestellt, deren Beantwortung wir gleich nach Eingang veröffentlichen werden. Wie berichtet, geht es dabei um den Wortlaut des Beschlusses. Hat sich das Gremium tatsächlich darauf geeinigt, dass der Bauherr eine Sicherheitsleistung von 150 000 Euro hinterlegen muss? zg/mm
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