Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll es in Hockenheim für jedes Grundschulkind nach und nach einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an der Grundschule geben, teilt die Stadtverwaltung mit. Der Bundestag und der Bundesrat haben diesem Vorhaben bereits zugestimmt.
Der Anspruch gelte zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe in Hockenheim und werde den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit habe ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier in Hockenheim einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Eine Pflicht für Eltern, das Angebot wahrzunehmen, gibt es nicht. Darüber informierten Oberbürgermeister Marcus Zeitler, Bürgermeister Thomas Jakob-Lichtenberg und Fachbereichsleiter Daniel Ernst die Gemeinderäte in der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend, Kultur und Sport im Bürgersaal.
Fördersummen noch unklar
Der Bund stellt den Ländern für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an den Grundschulen bis zu 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Er beteiligt sich auch mit einer Quote von bis zu 70 Prozent am Finanzierungsanteil der Investitionskosten. Damit die Stadt Hockenheim die vorgesehenen Zuschüsse und Förderungen erhalten könne, müsse sie den inhaltlich noch nicht konkretisierten „Qualitätsrahmen Ganztagsbetreuung“ einhalten. Welche Zuschuss- und Fördersummen auf Hockenheim entfallen, sei aktuell noch unklar. Die Erfüllung der Vorgaben des Qualitätsrahmens werde aber zu Mehrkosten führen, an denen die Eltern über die Gebühren beteiligt werden müssten.
Die Ganztagsbetreuung in Hockenheim sei derzeit jeweils mit einer Einrichtung an jeder Grundschule organisiert. Die Pestalozzi-Grundschule verfüge dafür über knapp 140 Plätze, die Hubäcker-Grundschule und die Hartmann-Baumann-Schule jeweils über 110 Plätze. Die Räume dafür seien an die jeweiligen Schulgebäude angegliedert. In der Betreuung sind nicht pädagogische Kräfte eingesetzt. Diese Mitarbeitenden leisten wertvolle Arbeit für die Aufsicht über die Kinder, waren sich OB Marcus Zeitler, Bürgermeister Thomas Jakob-Lichtenberg und Daniel Ernst einig. zg
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