Hockenheim/Mannheim. Das von der Staatsanwaltschaft Mannheim und dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg geführte Ermittlungsverfahren gegen zwei Polizeibeamte, einen Polizeioberkommissar und einen Ersten Polizeihauptmeister wegen der Abgabe von Schüssen bei einem Polizeieinsatz in Hockenheim ist eingestellt worden.
Wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte, habe kein strafbares Verhalten vorgelegen. Dies habe insbesondere eine Auswertung von Bodycam-Aufnahmen des Einsatzes am 2. Januar 2023, die der Polizeioberkommissar und ein weiterer eingesetzter Beamter von dem Einsatz fertigten, ergeben.
Hockenheimer richtet Waffe auf Polizeibeamte
Der 37-jährige Betroffene sei durch die eingesetzten Polizeibeamten während eines Zeitraums von rund 40 Minuten wiederholt aufgefordert worden, seine täuschend echt aussehende Pistole auf den Boden zu legen. Dem sei er nicht nachgekommen und habe schließlich die Pistole gezielt auf die Polizeibeamten gerichtet.
Der Polizeioberkommissar und der Erste Polizeihauptmeister gaben daraufhin fünf und zwei Schüsse ab, die den Betroffenen an den Armen und im Oberkörper trafen. Die beiden Polizeibeamten hätten davon ausgehen müssen, dass sie und ihre Kollegen mit einer scharfen Schusswaffe unmittelbar bedroht werden und durften deshalb wie geschehen von ihren Dienstwaffen Gebrauch machen, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft.
Der Betroffene befindet sich in Untersuchungshaft. Gegen ihn wurde insbesondere wegen Taten zum Nachteil seiner ehemaligen Partnerin und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte Anklage zum Schöffengericht des Amtsgerichts Schwetzingen erhoben.
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