Hockenheim. Wenn es beim 64. Hockenheimer Fasnachtszug wieder „Ahoi“ und „Olé“ heißt am Samstag, 1. März, ab 13.31 Uhr und Tausende Narren durch die Straßen ziehen, sind für einen reibungslosen Ablauf einige Regelungen zu beachten, teilt die Stadtverwaltung mit.
Die Schwetzinger Straße, die Untere und Obere Hauptstraße (zwischen Parkplatz Eichhorn und Schwetzinger Straße beziehungsweise Kaiserstraße) sowie die Rathausstraße, die Parkstraße (zwischen Heidelberger Straße und Luisenstraße), die Jahnstraße (zwischen Rathausstraße und Heidelberger Straße) und die Ernst-Wilhelm-Sachs-Straße (ab Feuerwehr bis Friedhof) werden am Umzugstag ab 10.30 Uhr gesperrt. Die Sperrung wird aufrechterhalten, bis die Reinigungsarbeiten beendet sind.
Halteverbote nicht nur auf der gesamten Zugstrecke
Auf der gesamten Umzugstrecke gilt am 1. März ab 8 Uhr ein absolutes Halteverbot. Im gleichen Zeitraum sind beide Seiten des Parkplatzes in der Ottostraße hinter der Stadthalle/Rathaus zugunsten der Einsatzfahrzeuge des DRKs und der Polizei gesperrt. Auch auf dem Zehntscheunenplatz darf am Umzugstag ab 10 Uhr nicht geparkt werden. Auf dem Marktplatz gilt aufgrund des Auf- und Abbaus schon von Donnerstag, 27. Februar, 7 Uhr, bis Montag, 3. März, ein Haltverbot.
Am Umzugstag gilt außerdem in der Kirchenstraße im Bereich ab Rathausstraße bis in Höhe des evangelischen Pfarramts, in der Karlsruher Straße ab der Fortunakreuzung bis in Höhe des NKD sowie in der Kaiserstraße nach Zufahrt zu den Parkplätzen in Richtung Schwetzinger Straße ab 8 Uhr ein Haltverbot.
Stadtbuslinie fährt nur verkürzt
Am Faschingssamstag, 1. März, und Faschingsdienstag, 4. März, hat die Stadtbibliothek geschlossen. Ab Mittwoch, 5. März, ist die Stadtbibliothek wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für die Leser da.
Aufgrund des Fasnachtszugs, der durch die Hockenheimer Straßen führt, fährt die Stadtbuslinie des Ringjet nur verkürzt bis um 10.12 Uhr. Danach wird der Fahrbetrieb aufgrund der Straßensperrungen für den Fastnachtszug eingestellt. Am Montag, 3. März, fährt der Ringjet wieder wie gewohnt. Auch die betroffenen Haltestellen des BRN werden am Umzugstag von 10.30 bis 18.30 Uhr nicht angefahren.
Alkoholverbot auf dem Zehntscheunenplatz
Am Tag des Fasnachtszugs ist es auf dem Zentscheunenplatz untersagt, alkoholische Getränke zu konsumieren oder mitzuführen. Die öffentliche Bekanntmachung dazu wurde auf der Homepage der Stadt unter https://www.hockenheim.de/alkoholverbot-2025 veröffentlicht. Eine Zuwiderhandlung gilt als Ordnungswidrigkeit.
Weitere Informationen zum Fastnachtsumzug finden Sie auf https://hockenheimer-marketing-verein.de/.
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