Ordnungsamt

Stadt nimmt Hockenheimer Hundehalter in die Pflicht

Das Hockenheimer Ordnungsamt vernimmt immer mehr Beschwerden bezüglich liegengelassenem Hundekot - und das, obwohl es im Stadtgebiet genügen Beutelstationen gibt.

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Stadtverwaltung Hockenheim
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Im Stadtgebiet stehen zahlreichen Beu-telspender zur Verfügung und dürfen gerne benutzt werden. © Stadtverwaltung

Hockenheim. Hunde gehören für viele Menschen zur Familie. Auf den täglichen Spazierrunden hinterlassen die Fellnasen oft ihre Spuren auf Grünflächen und Wegen. Trotz zahlreicher Beutelspender im Stadtgebiet werden diese Hinterlassenschaften jedoch häufig zurückgelassen.

Wiederholt gehen daher Beschwerden von Bürgern beim Hockenheimer Ordnungsamt ein, da mancherorts aus einem gemütlichen Spaziergang ein Slalomlauf zwischen Hundehaufen wird, Hauswände oder Vorgärten mit einem öffentlichen Hundeklo verwechselt werden und Kinder vom Schulweg mit verkoteten Schuhen zu Hause ankommen.

Verschmutzung durch Hundekot wird mit Bußgeld bestraft

Daher möchte das Hockenheimer Ordnungsamt alle Hundeführer auf Paragraf 14 der Polizeiverordnung der Stadt Hockenheim aufmerksam machen, wonach der Halter oder Führer eines Hundes dafür Sorge zu tragen hat, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in fremden Vorgärten oder in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen verrichtet und etwaige Verschmutzungen sofort entfernt werden. Verstöße hiergegen belästigen nicht nur die Bürger, sondern stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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„Sofern möglich, werden solche Verstöße natürlich verfolgt. Hierzu müssten Hund und Halter jedoch auf frischer Tat ertappt werden. Die Hinterlassenschaft lässt sich sonst keinem Hund sicher zuordnen. Das macht uns ein aktives Eingreifen sehr schwer“, so die Leiterin des Hockenheimer Ordnungsamtes Doris Trautmann, „wir sind hier auf die Einsicht der Hundehalterinnen und Hundehalter angewiesen. Daher unser Appell: Nutzen Sie die zahlreichen Beutelspender im Stadtgebiet und nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger.“

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