Ketsch/Schwetzingen. Dieser Fragenkatalog zur Analyse, ob im Gewann Entenpfuhl dem Wasserschutz Vorrang vor dem geplanten Abbau von Sand und Kies eingeräumt werden wird, beginnt mit einer Gegenfrage: Was bevorzugen Sie? Wasser- und Klimaschutz oder den Abbau von Sand und Kies, der dringend für den Bauboom in der Region gebraucht wird?
Beim Vorhaben des Unternehmens Heinrich Krieger KG, das über 30 Jahre hinweg Rohstoffe gewinnen möchte, ist die Versorgung mit sauberem Wasser tangiert – der Zweckverband Wasserversorgung Kurpfalz (ZWK) stellte 2003 einen Antrag, das Schutzgebiet um seinen Brunnen unweit den Entenpfuhls zu erweitern.
Dieser Antrag beim Wasserrechtsamt in Heidelberg steht dem Vorhaben der Krieger KG entgegen. Weil 42 Hektar Wald für Betonwerk und Baggersee sukzessive gerodet werden müssten, geht es um Klimaschutz. Und da es in der Metropolregion Rhein-Neckar keinen nennenswerten Kiesabbau mehr gibt – die Rohstoffe werden hierher transportiert – geht es um die Dringlichkeit des Abbaus vor Ort.
Muss der Abbau ausgerechnet im Entenpfuhl erfolgen?
Auf Grundlage des Plans der Raumordnungsbehörde ist der Entenpfuhl Vorranggebiet für den Rohstoffabbau. Nicht zuletzt Probebohrungen haben ergeben, dass unter dem Entenpfuhl-Wald interessante Mengen Sand und Kies schlummern. Der Verband Region Rhein-Neckar ist als raumplanerisches Organ sogar verpflichtet, Gebiete zur Rohstoffsicherung auszuweisen. Der Regionalplan wurde im Dezember 2014 mit dem Entenpfuhl als Rohstoffvorranggebiet fortgeschrieben, obwohl längst bekannt war, dass das Wasserschutzgebiet ausgeweitet werden soll. Allerdings lag dem Wasserrechtsamt Heidelberg erst 2016 ein Gutachten des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) vor, um das Verfahren zur Neuabgrenzung des Wasserschutzgebiets rund um das Wasserwerk Schwetzinger Hardt endlich voranzutreiben. Warum das nach dem ZWK-Antrag 2003 so lange dauerte, muss noch erörtert werden.
Wird es ein neutrales Gutachten geben wie vorgeschlagen?
Beim Scoping-Termin im August im Landratsamt Heidelberg (hierbei wurde erörtert, was die Krieger KG für ihren Antrag im Umweltverträglichkeitsbericht alles abarbeiten muss) wurde vorgeschlagen, dass ein drittes, neutrales Gutachten erstellt werden könnte. Es soll die beiden Gutachten, die jeweils die Anträge stützen, die sich entgegenstehen, als Instanz ablösen. Die Gutachter beider Seiten, der Heinrich Krieger KG und des ZWK, sollen sich dieser Tage treffen, um über ihre Modellannahmen zu sprechen. Aber ein drittes Gutachten erscheint dennoch sehr fraglich – denn wer soll es überhaupt bezahlen?
Wie wird das Landratsamt wohl am Ende entscheiden?
Beim Landratsamt Heidelberg ist das Wasserrechtsamt zuständig. Es wird – so wird hier orakelt – den Abbau von Sand und Kies im Entenpfuhl nicht genehmigen. Der Antrag auf Ausweitung des Wasserschutzgebiets wird dagegen sehr wohl genehmigt. Und für den Kiesabbau wäre dann eine Sondergenehmigung vonnöten. Doch die Heinrich Krieger KG kann nicht nur die Sondergenehmigung erwirken, sondern natürlich auch Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. Und bei der Aussicht, über 30 Jahre hinweg als Quasi-Monopolist Sand und Kies als Beton auf den Baustellen der Metropolregion zu verteilen, ist dies sogar ratsam.
Wann ist tatsächlich mit einer Entscheidung zu rechnen?
Beim Wasserrechtsamt veranschlagte Leiterin Margarete Schuh als Herrin des Verfahrens vorneweg drei, vier Jahre, ehe eine Entscheidung zu erwarten sei. Nicht ungewöhnlich sind bei derlei Vorhaben Zeiten von bis zu zehn Jahren. Da kann sich das befleißigte Orakel noch ein paar Mal kräftig irren.
Info: Das Unternehmen Heinrich Krieger erörtert unter www.dialog-krieger.de viele weitere Fragen
Serie: 20 Fragen an 2020
In der Serie 20 Fragen an 2020 analysieren die Redakteure dieser Zeitung die Fragen, die auf der Titelseite der Silvesterausgabe gestellt wurden.
Vom 2. bis zum 25. Januar erscheint täglich ein Artikel im Rahmen der Serie.
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