Ketsch. Wenn Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation geraten, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, dann müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Ohne Vorsorgevollmacht jedoch sind selbst nahe Angehörige hierzu gesetzlich nicht befugt. Daher ist bereits ab dem 18. Lebensjahr eine Vorsorgevollmacht ratsam.
Die Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises bietet, in Kooperation mit der Gemeinde Ketsch, am Donnerstag, 27. Oktober, im Rathaus, Zimmer 108, wieder den Service an, Unterschriften unter Vorsorgevollmachten zu beglaubigen. Die Vollmachten sollten noch nicht unterschrieben sein.
Wer an diesem Tag Vollmachten beglaubigen lassen möchte, wird vorab um eine verbindliche Terminvereinbarung bei Michaela Issler-Kremer im Seniorenbüro, Zimmer 109, Telefon 06202/60 69 05, gebeten. Für den Nachmittag sind noch Termine frei. Für die Beglaubigung durch Mitarbeiter des Landratsamtes fällt eine Gebühr in Höhe von 10 Euro pro Beglaubigung an. Zum Termin ist der Personalausweis mitzubringen. gvk
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