Technischer Ausschuss

Grünes Licht für neues Hotel im Brühler Gewerbegebiet

Mit eindeutiger Mehrheit erteilte der Gemeinderatsausschuss für Technik und Umwelt in seiner jüngsten öffentlichen Sitzung dem geplanten Bau eines Hotels im Schütte-Lanz-Gewerbepark das kommunale Einvernehmen.

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Ralf Strauch
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Auf dieser Brachfläche in der Abzweigung der Straße "An den Werften" sollen hinter dem neuen Küchencenter zwei Gebäude in Modulbauweise für ein Hotel errichtet werden. Der Technische Ausschuss erteilte dem Vorhaben mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen. © strauch

Brühl. Mit eindeutiger Mehrheit erteilte der Gemeinderatsausschuss für Technik und Umwelt in seiner jüngsten öffentlichen Sitzung dem geplanten Bau eines Hotels im Schütte-Lanz-Gewerbepark das kommunale Einvernehmen. Lediglich Dr. Peter Pott (GLB) sprach sich gegen das Vorhaben aus, das in zwei Gebäuden insgesamt 42 Zimmer anbieten soll.

Bürgermeister Dr. Ralf Göck brachte der Vorstellung der Pläne seine Freude zum Ausdruck, dass die Gemeinde so in Zukunft wieder über ein Hotelangebot verfüge. Er verwies in diesem Zusammenhang noch einmal – wie jüngst bei der Sitzung des Gewerbevereins (wir berichteten) – auf die hohe Kaufkraft der Gemeinde. „Wir spielen da in einer Liga wie die größeren Städte der Region“, betonte er. Da seien viele Besucher der Gemeinde überrascht, dass es aktuell kein Hotelangebot vor Ort gebe. „Diese Planung ist daher eine sehr interessante Sache und ein weiterer Punkt der Attraktivierung unserer Gemeinde“, so Göck.

Ein neues Hotel in Brühl: Künftig Gästen wieder Zimmer im Ort anbieten

Auch Roland Schnepf (SPD) zeigte sich in seiner Stellungnahme zufrieden, dass man künftig Gästen wieder Zimmer im Ort anbieten könne. Ins gleiche Horn stieß Thomas Gaisbauer (CDU). Er begrüßte ebenfalls, dass es bald wieder ein Hotel geben würde, „wenn auch in anderer Art und Weise“. Damit spielte der CDU-Sprecher auf das Konzept des Hotels an. Es sollen zwei zweistöckige Gebäuden in Modulbauweise entstehen. Der Zugang in die Obergeschosse soll über eine Außentreppe erfolgen. Vorgesehen ist ein preisgünstiges Hotelkonzept mit Einzel- und Doppelzimmern, erklärt der Investor. Zielgruppe sollen demnach Geschäftsleute, Touristen und Monteure sein, die zu jeder Zeit einchecken können.

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Das Hotel soll komplett ohne Rezeptionsbetrieb funktionieren, weil die Zimmer nur online buchbar sind. Der Check-in und -out erfolgt über einen Türcode, der elektronisch versendet wird. Das Hotel soll keinen zusätzlichen Service bieten und läuft deshalb autark. Aus diesem Grund werde auch mit nur wenig Personal gearbeitet – vorgesehen sind lediglich zwei bis drei geringfügig beschäftigte Reinigungskräfte.

Technischer Ausschuss in Brühl: Fehlende Barrierefreiheit

Ein Problem könnte die fehlende Barrierefreiheit der Zimmer darstellen – doch darüber hat nicht die Gemeinde zu entscheiden, sondern das Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises. Der Investor begründet das Fehlen so: „In unserem Konzept haben wir dabei ganz bewusst keine barrierefreien Zimmer vorgesehen, das hängt mit den Baumodulen zusammen, die mittels Schwerlast-Lkw transportiert werden. Jedes Zimmer ist ein eigenes Modul. Die Zimmer können nicht größer gebaut werden, weil sie sonst nicht mehr transportfähig wären. Deshalb findet in einem barrierefreien Zimmer kein Doppelbett und keine Küche Platz.“ Dr. Pott betonte für die GLB, dass der Partei eigentlich eine solche Barrierefreiheit am Herzen liege. Auch Heidi Sennwitz (FW) hätte einen Ausbau für Menschen mit Behinderung gut gefunden, wie sie in ihrer Stellungnahme einräumte.

Kritik an der Zahl der Stellplätze

Außerdem wunderte sich Pott über die Zahl der Stellplätze beim Hotel. So komme laut Bauantrag ein Parkplatz auf drei Zimmer. „Wo parken dann die anderen Autos?“, fragte er an. Göck versuchte, mit der durchschnittlichen Auslastung von 60 Prozent übers Jahr die Zahlen zu begründen. Zudem würden mit den 24 Stellplätzen auf dem Areal mehr gebaut, als vorgeschrieben sei. Gleichwohl forderte Pott, weitere Stellplätze auszuweisen, „denn ich finde dieses Verhältnis seltsam“, erklärte er seine Ablehnung des Projektes.

Mit dem Ja für das kommunale Einvernehmen wurden auch zugleich zwei Befreiungen von Vorgaben des Bebauungsplanes zur Kenntnis genommen. So sollen die Niederschläge nicht über eine Mulde versickern, sondern über zwei sogenannte Rohrrigolen. Auch in diesem Bereich hat der Gemeinderat allerdings keine Entscheidung zu fällen – dafür ist das Wasserrechtsamt des Kreises zuständig.

Außerdem ist im Gewerbegebiet An den Werften das Anbringen von Werbeanlagen auf dem Dach der Gebäude nicht zulässig. Doch genau dort möchte der Investor eine Leuchtwerbung für das Hotel errichten. Da zeigte sich die Gemeindeverwaltung der Auffassung, dass es eine geringfügige Befreiung von den Vorschriften sei, weshalb man ausnahmsweise diesem Ansinnen entsprechen könnte. Eine Einschätzung, der auch die Ratsmitglieder mehrheitlich folgten.

Redaktion

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