Neulußheim. Mit dem Beschluss, dem gemeinsamen Bibliotheksausweis Metropol-Card beizutreten, musste der Gemeinderat auch formal die Satzung der Gemeindebücherei ändern. Die Nutzer können ab sofort anstatt des Büchereiausweises die Metropol-Card erwerben. Diese berechtigt zur Nutzung aller an diesem Verbund teilnehmenden Bibliotheken.
Für die Ausleihe der digitalen Medien der „Onleihe“ auf www.metropolbib.de gelten die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen des Serviceunternehmens für digitale Angebote in Bibliotheken. Minderjährige erhalten nur die Medien, die für ihr Alter freigegeben sind. Maßgebend hierfür sind die von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) nach dem Jugendschutzgesetz vergebenen Altersfreigabesiegel. Die Jahresgebühr für die Metropol-Card beträgt 24 Euro.
Personen, die in keiner der teilnehmenden Bibliotheken als Benutzer registriert sind und die Metropol-Card haben möchten, melden sich in der Gemeindebücherei. Anstelle des Benutzungsausweises erhalten sie eine Metropol-Card. Die einzelnen Benutzungsausweise der teilnehmenden Bibliotheken verlieren mit der Ausstellung der Metropol-Card ihre Gültigkeit und werden eingezogen. Bei Rückkehr zu einem Einzel-Bibliotheksausweis wird die Metropol-Card eingezogen.
Renate Hettwer (SPD) freute sich: „Eine runde Sache. Bei 150 Lesern wären wir sogar kostenneutral.“ Der Beschlussvorschlag ging einstimmig durch.
Informationen zu metropolbib.de und der Metropolcard Rhein-Neckar sind in der Gemeindebücherei Neulußheim erhältlich – aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung allerdings nur telefonisch unter 06205/39 41 30 zu den üblichen Öffnungszeiten oder per E-Mail an buecherei@neulussheim.de.
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