Neulußheim. Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses am Montag, 18. März, kam mit einer dicken Überraschung einher: Aus dem Bewerber-Quartett für die Nachfolge von Bürgermeister Gunther Hoffmann, der bei der Wahl am 14. April nicht mehr antritt, war fast auf der Zielgeraden noch ein Quintett geworden: Sebastian Bischoff warf als fünfter Kandidat seinen Hut in den Ring.
Bürgermeister Gunther Hoffmann hieß als Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses die Mitglieder desselben – seinen Stellvertreter Dr. Jörg Söhner, die Beisitzer Dr. Markus Hartmann, Winfried Vaudlet und Rudi Lehmayer sowie deren Ersatzleute Dr. Jutta Hartmann, Dagmar Engelhardt und Karl Sturm – willkommen und nutzte sogleich die Gelegenheit, sie nach den Buchstaben des Kommunalwahlgesetzes auf ihr Amt zu verpflichten.
Mit zeitlichem Abstand
Wie Hoffmann ausführte, hatten Kandidaten zwischen Samstag, 3. Februar, 0 Uhr, und Montag, 18. März, 18 Uhr, die Gelegenheit, ihre Bewerbung im Rathaus abzugeben. Nach dem Eingang der Bewerbungen wiederum richtet sich die Reihenfolge der Bewerber auf dem Stimmzettel. Was insofern einfach zu beurteilen war, da die einzelnen Bewerbungen mit zeitlichem Abstand eingingen.
Dennoch, bei der Bekanntgabe der Bewerber und deren Reihenfolge auf dem Stimmzettel gab es zwei Überraschungen: Wie die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit war auch der Eingang der Bewerbungen von Ingeborg Bamberg, Eingang 5. Februar, und Karin Schroff, Eingang 12. Februar. Doch ging die Bewerbung von Marco Andelic, 4. März, vor der von Kevin Weirether, 11. März, im Rathaus ein, auch wenn Letzterer zuerst in der Öffentlichkeit präsent war. Und wie gesagt, am 14. März, folgte noch die Bewerbung von Sebastian Bischoff. Womit die fünf Bewerber auch in genau dieser genannten Reihenfolge auf dem Stimmzettel zur Wahl erscheinen werden.
Und zur Wahl zugelassen wurden alle fünf nach der Prüfung der Unterlagen durch Ordnungsamtsleiter Kai Tobler, der gleichfalls dem Wahlausschuss angehört. Er hatte die Unterlagen in Abstimmung mit dem Kommunalrechtsamt geprüft, die Wählbarkeitsbescheinigung samt der erforderlichen zehn Unterstützerunterschriften von Neulußheimern – damit sollen Juxkandidaten von außerhalb verhindert werden – und der eidesstattlichen Erklärungen der Kandidaten in Augenschein genommen und alles für ihn Ordnung befunden. Womit, betonte Hoffmann, fünf Kandidaten für die Bürgermeisterwahl am Sonntag, 14. April, zugelassen sind. Nach einer Gesetzesänderung wird es, gelingt keinem der Bewerber im ersten Durchgang die absolute Mehrheit, keinen zweiten Wahlgang mehr geben, sondern eine Stichwahl.
Stichwahl eingeführt
Bisher wurde in solchen Fällen ein zweiter Wahlgang anberaumt, an dem sich auf Bewerber beteiligen konnten, die am ersten Urnengang nicht zur Wahl standen. Diese Praxis hat der Gesetzgeber geändert, nun gehen nur die beiden Erstplatzierten in eine Stichwahl, bei der dann die einfache Mehrheit zum Sieg reicht. Wie gesagt, dies gilt nur, sofern keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der Stimmen auf sich vereinen kann.
Beschlossen wurde letztlich noch, die öffentliche Kandidatenvorstellung am Montag, 8. April, 19 Uhr, in der Rolf-Heidemann-Halle durchzuführen. Jeder Kandidat hat dabei ein Rederecht von 15 Minuten, macht in der Summe 75 Minuten. Hinzu kommt die Fragerunde der Neulußheimer Bürger, die auf maximal zwei Stunden befristet wurde, sodass die Vorstellung spätestens um 22.30 Uhr beendet sein dürfte.
Anmeldung Newsletter "Topthemen am Abend"
URL dieses Artikels:
https://www.schwetzinger-zeitung.de/orte/neulussheim_artikel,-neulussheim-sebastian-bischoff-als-fuenfter-bewerber-zugelassen-_arid,2187739.html