Oftersheim. Der Oftersheimer Ausschuss für Technik und Umwelt entschied einstimmig über den Bauantrag zu einer Interimslösung für den Kindergarten St. Kilian. Für den Neubau der Einrichtung muss der Kindergarten in eine Containeranlage umziehen. Der Ersatz soll für rund 14 bis 18 Monate aufgestellt werden.
Die Planungen berücksichtigen den Raumbedarf, der mit den verantwortlichen Stellen abgestimmt wurde. Die Spiel- und Bewegungsfläche für die Kinder wird auf dem bisherigen Gelände nachgewiesen. Für die Zeit ist eine Vollsperrung des Bereichs der Bismarckstraße vorgesehen, sodass die Kinder gefahrenfrei das Außengelände erreichen können. Die verbleibende Straße wird als Einbahnstraße ausgewiesen und es erfolgt eine Ableitung des Verkehrs über das Dietzengässel, dessen Anwohner informiert werden. Rechtsgrundlage für den Bauantrag ist der Bebauungsplan „Quartier Dietzengässel“.
Der Ausschuss genehmigte ohne Gegenstimmen die Verglasung einer überdachten Terrasse auf dem Grundstück Robert-Koch-Straße 11. Die im Obergeschoss bestehende Terrasse soll als Wohnraum genutzt werden. Im Erdgeschoss besteht über die gleiche Tiefe bereits eine Wohnbebauung. Der unmittelbar angrenzende Nachbar hat sein Einverständnis gegeben.
Mobilfunkmast genehmigt
Dem Beschlussvorschlag, auf einem Flurstück im Wald der Schwetzinger Hardt einen 40 Meter hohen Schleuderbetonmast mit zwei Plattformen sowie Technikfundamenten zu errichten, folgte der Ausschuss ebenfalls einstimmig. Nach einem geeigneten Standort war lange gesucht worden, nun liegt der Bauantrag bei der Gemeinde vor. Das Grundstück befindet sich im Eigentum des Landes, das der Baumaßnahme bereits zugestimmt hat. Der Mast, der an der Einbiegung der B 291 Richtung Golfplatz stehen wird, dient der Sicherung der Mobilfunkversorgung und schließt eine Lücke im Netz. Der landschaftspflegerische Begleitplan sowie die Darlegung der betrieblichen Notwendigkeit der Anlage liegen bei der Baurechtsbehörde vor.
Der Ausschuss war auch für den Bauantrag über den Neubau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Gustav-Struve-Straße 12 und erteilte einstimmig das städtebauliche Einvernehmen. Rechtsgrundlage ist der Bebauungsplan „Wohngebiet Nord-West, 3. Änderung“. Der Bauantrag wurde im vereinfachten Verfahren ohne Ausnahmen und Befreiungen gestellt. Da das Baugesuch mit den Vorgaben des Bebauungsplanes vollständig konform errichtet werden soll, wurde das städtebauliche Einvernehmen erteilt. vw
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