Kommunalpolitik

Brühler Gemeinderat stimmt Tankstellen-Umfirmierung zu

Bei der jüngsten Sitzung des Brühler Gemeinderat finden drei bauliche Themen von der Umfirmierung der Tankstelle bis zur Abwasserentsorgung die problemlose Zustimmung der Fraktionen.

Von 
Ralf Strauch
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Die OMV am Ortseingang in der Mannheimer Straße bekommt einen neuen Namen – auch wenn sie Esso gehört, wird sie nicht in Rot erstrahlen, sondern als Kontrast zur gegenüberliegenden Esso-Tankstelle in den Farben von „Top Tank“. © strauch

Brühl. Aus Blau-Grün wird Rot, aus OMV wird Esso. Autofahrern ist dieser Farben- und Markenwechsel bereits in Schwetzingen am Rondell aufgefallen. Überraschend war diese Veränderung allerdings nicht. Schon im Mai 2022 verkündete das österreichische Kraftstoffunternehmen OMV, dass es sein Tankstellengeschäft in Deutschland an einen anderen Tankstellenbetreiber verkauft habe. Im Zuge seines geplanten Konzernumbaus und als Teil seiner Entschuldungsstrategie hatte die teilstaatliche österreichische OMV mit Sitz in Wien insgesamt 285 Tankstellen im süddeutschen Raum mit Schwerpunkt Bayern und Baden-Württemberg für 485 Millionen Euro an Esso veräußert.

Und auch da gibt es eine Vorgeschichte. Bereits 2018 hatte sich der US-amerikanische Mineralölkonzern Exxon Mobil entschlossen, sein deutsches Esso-Tankstellennetz an die britische EG Group zu verkaufen – mit 44 000 Beschäftigten einer der weltweit führenden Anbieter.

Tankstellen-Umfirmierung als baulicher Segen für Brühl

Das heißt, auch die Tankstelle an der Ortsausfahrt an der Mannheimer Straße in Brühl gehört nun den Briten. Aber in der Gemeinde zwei Esso-Tankstellen gegenüber zu betreiben, kam selbst ihnen – anders als in Schwetzingen – wohl etwas seltsam vor. Deshalb wird für die bisherige OMV ein neues Label angewendet: „Top Tank“ wird künftig über den Zapfsäulen stehen – darüber informierte Bürgermeister Dr. Ralf Göck in der jüngsten Sitzung den Gemeinderat. Für die Umfirmierung ist ein baurechtlicher Segen seitens der Kommune erforderlich. Und der wurde nun einstimmig erteilt.

Die Redner der einzelnen Fraktionen – Hans Faulhaber (CDU), Gabi Rösch (SPD), Klaus Pietsch (FW), Ralf Jochen Meyer (AfD) und Peter Frank (GLB) – waren sich teilweise bis in den Wortlaut einig, dass es keine Gründe gegen diese Veränderung gebe, die ja vom flächenmäßigen Umfang im Vergleich zu den bestehenden Werbetafeln absolut gleich bleibe.

Die Übernahme der Tankstelle führe letztlich nur dazu, dass die Plakatierung geändert werde, so Pietsch, „also gibt es keinen vernünftigen Aspekt, etwas dagegen zu haben“. Der Austausch von Werbeelementen bräuchte im Prinzip noch nicht einmal eine Zustimmung durch den Gemeinderat, fügte Frank hinzu, denn „es passiert künftig nix anderes, als bisher passiert ist – nur in anderer Farbe“.

Brühler Gemeinderat winkt drei weitere Punkte durch die Tagesordnung

Auch drei weitere Punkte, die laut Bürgermeister Dr. Ralf Göck im Grunde Themen für den Technischen Ausschuss seien, wurden durchgewunken. Manche Redner zeigten sich sogar überrascht, dass dazu überhaupt Stellungnahmen der anderen Fraktionen erfolgten – aber offensichtlich wollte man dann selbst auch nicht einfach nur still abnicken. Dabei zeigte sich allerdings auch, dass man im Rat nicht mehr ganz so glücklich über den Bau von privaten Pools ist.

Ein Bauherr in der Frieda-Nadig-Straße möchte solch ein Schwimmbecken mit fünf Metern Länge, drei Metern Breite und 1,5 Metern Tiefe ohne Überdachung im hinteren Grundstücksbereich seines Anwesens verwirklichen. Er stellte in diesem Zusammenhang einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, weil das geplante Vorhaben außerhalb des eigentlichen Baufensters liegt – an sich sind Wasserbecken bis 100 Kubikmetern Beckeninhalt genehmigungsfrei.

Das Einvernehmen zum Bauvorhaben könne erteilt werden, da die Grundlagen des Bebauungsplans „Hofäcker“ nicht berührt würden, die Abweichung städtebaulich vertretbar seien und die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar wären, urteilte Göck.

Poolbau in Brühl: Nachbarschaft hat keinen Einwand vorzubringen

Faulhaber wies darauf hin, dass es keine Nachbarschaftseinwendungen gegen den Pool gebe – damit habe man auch in der CDU-Fraktion keine Probleme mit der Zustimmung. Ein weiteres Argument für die Zustimmung sah er in der Tatsache, dass die Gemeinde in diesem Wohngebiet in der jüngeren Vergangenheit ja schon anderen Pools zugestimmt habe.

Rösch konkretisierte die Aussage mit den Jahreszahlen der Zustimmung von Schwimmbecken außerhalb der jeweiligen Baufenster: 2009 und 2020. „Deshalb können wir jetzt hier auch zustimmen“, erklärte sie für die SPD-Räte.

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Pietsch bezog umgekehrt zu den alten Radio-Eriwan-Witzen Stellung. Bei ihm hieß es nicht „Im Prinzip ja, aber“, sondern umgekehrt. Dem Bauherren wollte er „mit etwas gemischten Gefühlen“ das Einvernehmen nicht verweigern, weil es dem Nachbarn ja auch schon zugestanden worden sei. Doch müsse sich der Rat nunmehr die Frage stellen, wie man künftig prinzipiell mit der Überschreitung der Baufenster durch Pools umgehen wolle, denn das Thema ploppe immer häufiger auf. „Und wir haben in anderen Fällen in den Ratsgremien auch schon dagegen entschieden.“

Brühl soll sich dem Thema der Baufensterüberschreitung durch Pools annehmen

Meyer schloss sich „kurz und bündig“ dem zuvor Gesagten an, „dahinter stehen wir auch“. Insbesondere den Gedanken des FW-Sprechers stimme er zu, man müsse sich des Themas der Baufensterüberschreitung durch Pools klar annehmen. Im vorliegenden Fall könne er dem Antrag auf Befreiung allerdings zustimmen.

Frank erklärte, dass das Thema der privaten Pools natürlich immer umstritten sei, doch könne man in diesem Fall – da keine Einwendungen dagegen vorlägen – gemäß der bisherigen Vorgehensweise in solchen Fällen auch diesmal nur zustimmen. Ein klares Ja gab es von allen Ratsmitgliedern für den Antrag eines Mannheimers, der in der Rohrhofer Straße nahe der Gemeindegrenze aber eben in Mannheim wohnt. Er möchte künftig seine Abwasserentsorgung über das Kanalnetz der Hufeisengemeinde vornehmen lassen.

Was einfach klingt, wird zum großen Verwaltungsakt. Der in der Rheinauer Straße verlaufende Abwasserkanal, an den angeschlossen werden soll, befindet sich im Eigentum der Gemeinde Brühl. Damit ein Anschluss des auf Mannheimer Gemarkung befindlichen Grundstücks an diesen Kanal erfolgen muss, ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Brühl und der Stadt Mannheim zu schließen. Anschließend gilt es, die Abwassersatzung der Gemeinde zu überarbeiten. Dabei geht es um Abwasserbeiträge und Abwassergebühren. Das alles gilt es, in entsprechenden Verträgen festzuklopfen.

Brühler SPD: Alte Abwassergruben müssen verschwinden

„Wir sind schon vom Grundsatz her der Meinung, dass alte Abwassergruben verschwinden müssen und die Abwässer entsprechend über das Kanalnetz dem Klärwerk zugeführt werden sollten – alles andere ist nicht mehr zeitgemäß“, betonte Faulhaber dazu. „Aus den Gründen stimmen wir einfach zu“, meinte für die SPD Gabi Rösch.

Für Pietsch ist das Bedürfnis des Hauseigentümers nach einem Anschluss ans Abwassernetz „mehr als nachvollziehbar“.Die bisherige Entsorgung über eine Grube könne nicht die Zukunft sein, auch wenn es eigentlich kein Brühler, sondern ein Mannheimer Thema sei. Aber weil die Brühler Abwasserleitung direkt an dem Haus vorbeiführe, sei es problemlos möglich, dort auf Kosten des Eigentümers diesen Anschluss zu schaffen.

Frank unterstrich, die GLB könne „definitiv auch klar diesem Punkt zustimmen“. Da der Antragsteller die Kosten dafür übernehme, könne man sich in Brühl über zusätzliche Einnahmen durch die künftigen Gebühren freuen.

Redaktion

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