Ortskernverdichtung - Das zu fördernde Gebiet wird untersucht / Im Dezember entscheidet sich, welche Flächen dazu zählen / 1,3 Millionen Euro vom Bund-Länder-Programm bereits bewilligt

Bauen im Kern von Oftersheim soll gefördert werden

Von 
Janina Hardung
Lesedauer: 

Oftersheim. Es wird gebaut: Ein riesiger Kran hat in der vergangenen Woche in der Gartenstraße große Bauteile in einen Hof bugsiert. Dort entsteht in zweiter Reihe nämlich ein Haus – der Rohbau steht jetzt, nun folgen noch Fassade, Innenausbau und das Dach. Und es soll ein besonderes Haus sein – energieeffizient. Eine bessere Dämmung oder auch die Heizung müssen dafür ein bestimmtes Energieeffizienzlevel haben – auch eine aktive Belüftung ist wichtig.

Bald soll es für Bürger, die gerne im Ortskern bauen wollen, eine finanzielle Unterstützung geben. Aktuell zählt die Gartenstraße allerdings nicht zu dem Bereich, der geprüft wird. Dieser könnte bis etwa Dezember noch ausgeweitet oder auch verkleinert werden.

Gemeinsam mit Impulsen der Bürger haben Gemeinderat und Verwaltung im vergangenen Jahr zusammen mit der Steg Stadtentwicklung aus Stuttgart ein Gemeindeentwicklungskonzept „Strategie Oftersheim 2035“ auf den Weg gebracht, auf dessen Basis ein Förderantrag für die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ gestellt wurde.

19 Kommunen aufgeführt

Mehr zum Thema

Digitale Infoveranstaltung

Rechte und Pflichten der Eigentümer im Oftersheimer Gebiet „Ortsmitte II“

Veröffentlicht
Von
zg
Mehr erfahren
Postkartenaktion

Tempo 30 bis Impfung: Diese Themen sind den Oftersheimern wichtig

Veröffentlicht
Von
Volker Widdrat
Mehr erfahren
Heimat- und Kulturkreis

Voller Optimismus und Elan geht’s ins neue Jahr

Veröffentlicht
Von
az/zg
Mehr erfahren

Oftersheim wurde in ein Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung der Ortsmitte aufgenommen und erhielt zunächst eine Förderzusage über 1,3 Millionen Euro, die während der zehnjährigen Programmlaufzeit sogar noch aufgestockt werden kann. Betrachtet man den Rhein-Neckar-Kreis, so sind dort 19 der 54 Kommunen aufgeführt, die Förderungen erhalten – mit den zugesicherten 1,3 Millionen Euro liegt Oftersheim nach den beiden Städten Weinheim und Sinsheim und der Förderung einer großen Einzelmaßnahme in Nußloch auf Platz vier .

Die stellvertretende Bauamtsleiterin Susanne Barisch erklärt: „Wir haben uns für diese Förderung beworben und das wurde uns auch schon zugesagt – der Beschluss wird allerdings erst zum Jahresende erwartet.“

Nach der Grobanalyse und Antragstellung wird das Gebiet aktuell noch untersucht. Diese beinhalten eine Bestandsaufnahme und dienen im weiteren Verfahren als Entscheidungsgrundlage dazu, dass die Notwendigkeit und Durchführbarkeit einer Sanierung dargelegt und gesichert werden kann. Hier werden die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse sowie die anzustrebenden Sanierungsziele überprüft. Nach einer entsprechenden Auswertung der Daten kann das Sanierungsgebiet endgültig räumlich festgelegt und durch eine Sanierungssatzung beschlossen werden.

Die Steg wird die Gemeinde Oftersheim auch bei den weiteren Verfahrensschritten begleiten. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ergibt sich aus dem Abgrenzungsplan. Dieser ist Bestandteil des Einleitungsbeschlusses und umfasst eine Fläche von etwa 9,07 Hektar. Es handelt sich um Bebauungsflächen unter anderem an der Mannheimer Straße, der Heidelberger Straße, der Mozart- und der Sofienstraße – auch einige Gebäude am Leimbach zählen dazu. „Der Gemeinderat hat diesen Bereich abgesteckt. Allerdings wird der Neubau selbst dann nicht gefördert. Es geht eher um Sanierung oder Abriss – letztlich wird es eine Einzelfallentscheidung“, erklärt Barisch und fügt hinzu: „Es wird Regelungen geben, mit welcher Summe dann was gefördert wird. Das wird aber erst festgelegt, wenn wir wissen, wie die Bedürfnisse der Bürger aussehen – ob sie beispielsweise lieber abreißen und neu bauen oder sanieren wollen. Daran wird sich dann orientiert, wie die Fördermittel organisiert werden.“

Der Bewilligungszeitraum erstreckt sich über einen langen Zeitraum – bis 30. April 2030. Wer also aktuell noch nicht neu bauen oder sanieren möchte, kann sich trotzdem mit den Entwicklungen beschäftigen. Sobald das Sanierungsgebiet rechtskräftig ausgewiesen wurde – vermutlich im Dezember – können Bürger Fördermittel beantragen und somit auch als private Eigentümer von dem Förderprogramm finanziell profitieren.

Copyright © 2025 Schwetzinger Zeitung