Digitale Infoveranstaltung - Rechte und Pflichten der Eigentümer im Gebiet „Ortsmitte II“ / Fragen sind weiterhin möglich

Rechte und Pflichten der Eigentümer im Oftersheimer Gebiet „Ortsmitte II“

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zg
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Bürgermeister Jens Geiß begrüßt die Eigentümer vor ihren Bildschirmen zu Hause und den einzelnen Gast in der Kurpfalzhalle. Susanne Barisch (v. l.), Desirée Matheis und Svenja Dickmann sitzen auf dem Podium. Sie werden die Maßnahmen erläutern. © Gemeinde

Oftersheim. Die Gemeindeverwaltung hat knapp 150 Eigentümer aus dem ausgewählten Untersuchungsgebiet im Ortskern zu einer nichtöffentlichen Informationsveranstaltung eingeladen. Hintergrund ist das Gemeindeentwicklungskonzept und eine geplante Ortskernsanierung, heißt es in einer Pressemitteilung.

Bürgermeister Jens Geiß, die stellvertretende Bauamtsleiterin Susanne Barisch sowie Svenja Dickmann und Desirée Matheis von der Steg – Stadtentwicklung GmbH stellten die geplanten vorbereitenden Untersuchungen vor. Im Wesentlichen ging es darum, die Eigentümer über ihre Rechte und Pflichten sowie Fördermöglichkeiten bei einer Sanierung zu informieren. Wesentliches Ziel der Sanierung sei, so führten die Verantwortlichen aus, städtebauliche und energetische Missstände zu beseitigen. Im Anschluss hatten die Beteiligten die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Svenja Dickmann und Desirée Matheis von der Steg, mit denen die Gemeinde das Stadtentwicklungskonzept erarbeitete und die den Förderantrag mitbetreuten, stellten die Maßnahmen vor. Die Veranstaltung war wegen der Corona-Pandemie als Online-Veranstaltung angelegt. Wer sich nicht digital zuschalten konnte, hatte die Möglichkeit, in der Kurpfalzhalle präsent zu sein. Eine Person nutzte dieses Angebot.

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Bei der Untersuchung werden im Untersuchungsgebiet lebende Eigentümer und Mieter zunächst schriftlich befragt. Sie sind gegenüber der Gemeinde beziehungsweise dem Sanierungsträger verpflichtet, Auskünfte etwa über ihre Lebensumstände zu geben. Diese personenbezogenen Daten werden nur im Zuge der Sanierung verwendet und nach der Festlegung des Sanierungsgebietes gelöscht.

Satzungsbeschluss im Dezember

Nach der Auswertung der Befragung ist mit Ergebnissen und dem Satzungsbeschluss, bei dem das Sanierungsgebiet festgelegt wird, Ende des Jahres zu rechnen. Im nächsten Jahr soll die Sanierung beginnen. Das Ende ist für 2028 vorgesehen.

Betroffene Eigentümer haben weiterhin die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Sie können sich per E-Mail an: desiree.matheis@steg.de oder svenja.dickmann@steg.de wenden.

Zum Hintergrund: Die Gemeinde hatte sich erfolgreich mit einem Konzept am Städtebauförderprogramm beworben und eine Förderzusage in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro erhalten.

Der Gemeinderat fasste in diesem Zusammenhang mit großer Mehrheit (bei zwei Enthaltungen) den Beschluss über vorbereitende Untersuchungen für Sanierungen im Gebiet „Ortsmitte II“. Die Gemeindeverwaltung ist jetzt beauftragt, einen entsprechenden Vertrag mit einem Sanierungsträger abzuschließen, teilt die Verwaltung mit. zg

Info: Weitere Informationen gibt’s unter www.oftersheim/ lebenundwohnen/ bauenundwohnen

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