Ordnungsamt

Kein Vorrecht für E-Autos beim Aufladen

„Tanken“ am Straßenrand nicht erlaubt

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zg
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Oftersheim. Wie das Ordnungsamt der Gemeinde Oftersheim jetzt informiert, ist das Laden eines E-Autos am Straßenrand nicht erlaubt. „Immer mehr Menschen entscheiden sich beim Neuwagenkauf mittlerweile für ein Elektrofahrzeug, was aus statistischen Erhebungen hervorgeht“, schreibt die Gemeinde. „Jedoch muss man sich vor dem Kauf auch Gedanken um den Ladevorgang machen. Nicht jeder hat die Möglichkeit, auf dem eigenen Grundstück eine sogenannte Wallbox zu errichten.“

Das E-Auto am Straßenrand über ein eigenes Ladekabel aufladen, ist rechtlich nicht möglich. Alles, was auf den Gehweg oder in die Straße eingebracht wird, gilt als Sondernutzung. Hierfür sei es notwendig, einen Antrag beim Ordnungsamt zu stellen. Allerdings werden für über den Gehweg laufende Kabelleitungen und Kabelbrücken keine Ausnahmegenehmigungen erteilt. Mit einer Kabelbrücke wird für Personen in einem Rollstuhl oder mit einem Rollator die Barrierefreiheit eingeschränkt. Zudem würden Stolperfallen geschaffen. Diese öffentlichen Belange seien höher zu bewerten als das private Interesse, ein Elektrofahrzeug unmittelbar in der Nähe des Hauses aufladen zu können, so das Amt weiter.

Gleiches gelte auch für Wohnmobile und -anhänger, auch hier dürfe das Stromkabel nicht über den Gehweg gelegt werden. „Ebenso muss darauf geachtet werden, dass Wohnanhänger oder -mobile nicht in den öffentlichen Gehweg hineinragen“, heißt es abschließend im Schreiben aus dem Oftersheimer Rathaus. zg

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