Appell an Autobesitzer

Ordnungsamt Oftersheim: Gehwege dürfen nicht zugeparkt werden

Von 
Marcus Oehler
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In diesem Bild ist weder die ausreichende Gehwegbreite gegeben noch eine Durchfahrtsmöglichkeit für Rettungsfahrzeuge. © Gemeinde

Oftersheim. Eigentlich ist das Parken auf Gehwegen – auch mit nur zwei Rädern – verboten. So schreibt es die Rechtslage vor, wie es in einer Mitteilung des Ordnungsamtes heißt. Vielerorts wird das Gehwegparken allerdings geduldet, um den Durchgangsverkehr zu ermöglichen. So ist es auch in Oftersheim.

Trotzdem sollten Fahrzeugführer laut der Verwaltung bedenken, dass der Gehweg für Fußgänger und Rollstuhlfahrer da sei und nicht für Autos. Auch wer einen Rollator oder einen Kinderwagen schiebt, komme an vielen Stellen in der Gemeinde nicht mehr durch.

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Deshalb lautet der Appell des Ordnungsamtes, dass Autofahrer mehr Rücksicht nehmen und so parken sollten, dass Menschen den Gehweg noch gefahrlos nutzen können. „Manchmal hilft es, sich vorzustellen, selbst mit Rollstuhl unterwegs zu sein“, heißt es in der Mitteilung.

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Mindestens ein Meter Gehwegbreite müsse bleiben, damit Menschen sich dort – egal, wie mobil sie sind – sicher bewegen können. Auf der Straße muss gleichzeitig die Durchfahrtsmöglichkeit für Rettungsfahrzeuge gesichert sein (notwendig sind hier mindestens drei Meter). Autofahrer müssten bei einem Verstoß mit einem Verwarnungsgeld von 50 Euro rechnen, 70 Euro bei Parken mit Behinderung. Die Gemeinde Oftersheim kontrolliert verstärkt auf Geh- und Radwegen, die zu den Schulwegen zählen. Zu beachten sei dabei, dass Kinder bis zum Alter von acht Jahren den Gehweg zum Radfahren nutzen müssen und Kinder bis zehn Jahre das zumindest dürfen. 

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