Faktencheck

Rod & Gun Club Oftersheim: Rückbau geplant

Der Zustand des ehemaligen Rod & Gun Clubs in Oftersheim wirft Fragen bei Spaziergängern auf. Unsere Redaktion gibt Antworten.

Von 
Anette Zietsch
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Oftersheim. Die Alternativen bei der Freizeitgestaltung sind seit einem Jahr mal mehr, mal weniger beschränkt. Ein Abstecher in die Natur – für viele Oftersheimer gleichbedeutend mit „ihrem“ Wald – ist aber als Konstante in den vergangenen zwölf Monaten geblieben. Dort kann man spazieren gehen, walken oder joggen. Und sich wundern.

Über das umzäunte Gelände ungefähr auf halbem Weg zwischen der Abzweigung von der B 291 und dem Golfclub auf der rechten Seite. Es handelt sich um den ehemaligen Rod & Gun Club, der mehr als 60 Jahre als Schießanlage von der US-Army genutzt wurde und seit dem Abzug der Streitkräfte und der Rückgabe im Jahr 2013 brachliegt. Das 14 Hektar große Areal unweit des Dünen-Naturschutzgebietes scheint vor sich hinzurotten (wir berichteten mehrfach). Und es sieht aus, als geht es nicht so richtig voran.

Wie alle vergleichbaren Konversionsflächen ist auch der ehemalige Rod & Gun Club im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Bonn, deren Aufgabe die Verwaltung und Verwertung der Liegenschaften des Bundes ist. Er wird durch den Geschäftsbereich Bundesforst betreut, vertreten durch den Bundesforstbetrieb Rhein-Mosel.

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Schon des Öfteren haben wir dort nach den Fortschritten gefragt – nicht zuletzt auf Bitten unserer Leser, die der trostlose Zustand des Geländes beschäftigt.

Auch Gemeinderätin Silke Seidemann (Freie Wähler) erkundigte sich in der Februar-Sitzung beim Bürgermeister nach dem Stand der Dinge – denn sichtbare Fortschritte sind auch nach acht Jahren kaum zu sehen. Zeit, mal wieder bei der Pressestelle der BImA nachzufragen.

Stimmt der Eindruck der Spaziergänger, dass sich seit Jahren auf dem Gelände des ehemaligen Rod & Gun Clubs nichts tut?

Der Eindruck täuscht: Zum einen wurden auf der Fläche diverse Untersuchungen und Erhebungen zur Vorbereitung der Renaturierung durchgeführt, zum anderen erfolgte seit 2017 ein Verkauf von noch verwertbaren Mobilien auf der Fläche wie beispielsweise Zäune, Hallen oder Container.

Können Sie den Ärger der Bürger über diesen „Schandfleck“ (Zitat eines Passanten) in beziehungsweise an einem Landschafts- und Naturschutzgebiet verstehen?

Bitte erlauben Sie mir zunächst den Hinweis, dass sich das Gelände des ehemaligen Rod & Gun Clubs Oftersheim in keinem Schutzgebiet befindet. Allerdings grenzen das FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat-Gebiet), Sandgebiete zwischen Mannheim und Sandhausen sowie das Natur- und Landschaftsschutzgebiet Oftersheimer Düne fast unmittelbar an das Gelände an. Bei der BImA kann man aber durchaus nachvollziehen, dass Passanten Unmut über den aktuellen Zustand der Fläche äußern. Die Ursache hierfür liegt allerdings zu großen Teilen in illegalen Betretungen der Fläche und dem damit verbundenen Vandalismus.

An welche gesetzlichen Auflagen muss sich die BImA beziehungsweise der Bund halten?

Die BImA muss sich an alle gesetzlichen Auflagen halten – wie jeder andere Flächeneigentümer auch.

Der letzte Stand der Dinge war, dass der Bund das Grundstück im Eigentum behalten und renaturieren will. Gilt das noch? Oder gibt es Kaufinteressenten?

Ja, es gilt weiterhin, dass die BImA das Grundstück in ihrem Eigentum halten will. Interessenten gab es in der Vergangenheit vor allem für das ehemalige Club-Gebäude zur Pacht oder zum Kauf. Aktuell gibt es keine Interessenten.

Haben Sie schon konkrete Pläne, wie Sie das Gebiet renaturieren wollen (auch in Bezug auf das immer maroder werdende Gebäude)?

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, vor Ort vertreten durch den zuständigen Bundesforstbetrieb Rhein-Mosel, wird den gesamten Gebäudebestand und die versiegelten Flächen komplett zurückbauen. Anschließend soll eine Offenfläche aus trockener Calluna-Heide, Magerrasen, kleinflächigen Gehölzgruppen und Düne entstehen – nach dem Vorbild der angrenzenden Oftersheimer Düne.

Die Bodenuntersuchungen sollten ja – so der damalige Kenntnisstand – „im Laufe des Sommers“ (es war 2019) abgeschlossen sein. Sie hatten damals auch von einer Abklärung mit dem Wasserrechtsamt gesprochen. Was hat sich getan und welche Erkenntnisse haben Sie daraus gezogen?

Die Detailuntersuchungen konnten abgeschlossen werden. Der Bericht liegt der BImA seit Anfang dieses Jahres vor und befindet sich derzeit in der internen fachlichen Bewertung. Anschließend stimmt die BImA das weitere Vorgehen mit dem Wasserrechtsamt als Fachbehörde ab.

Warum hat sich der Prozess verzögert?

Aufgrund von Personalveränderungen und der Corona-Pandemie kam es zu Verzögerungen bei der Fertigstellung der Untersuchungen und des daraus resultierenden Berichts.

Welche detaillierten Kenntnisse haben Sie über die Bodenkontaminationen auf dem Gelände? Und um welche handelt es sich?

Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass die BImA dies zunächst mit der Fachbehörde abklären muss. Grundsätzlich wurde allerdings kein akuter Handlungsbedarf festgestellt.

Sind die Belastungen gefährlich für die Spaziergänger?

Die Untersuchungen beziehen sich ausschließlich auf das eingezäunte Gelände, das sich im Eigentum der BImA befindet. Spaziergängern ist hier der Zugang verwehrt.

Welche Maßnahmen sind seit 2013 (der Rückgabe des Geländes durch US-amerikanischen Truppen an den Bund) passiert?

Es wurden alle Untersuchungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz veranlasst und durchgeführt. Parallel läuft die Planung für den Rückbau beziehungsweise die Renaturierung.

Wann können sich die Bürger über sichtbare Verbesserungen freuen?

Geplant ist ein Rückbau für den kommenden Herbst/Winter.

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