Oftersheim. In der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt am Dienstag, 1. April, stehen vorrangig private Bauvorhaben und Befreiungsanträge auf der Tagesordnung. Nach der Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse und der Fragestunde für die Bürgerinnen und Bürger entscheidet das Gremium über den Umbau des Wohnhauses in der Hildastraße 12a.
Die geplanten Anpassungen der Fenster und Türöffnungen sind verfahrensfrei. Im rückwärtigen Bereich wird eine Pergola abgebrochen und nicht ersetzt. Im Obergeschoss wird das Satteldach des bestehenden Anbaus durch ein Flachdach ausgetauscht. Der Antrag dürfte durchgehen.
Gartenhaus und Wärmepumpe sollen in Oftersheim genehmigt werden
Dem Befreiungsantrag über die Errichtung eines überdachten Freisitzes auf dem Grundstück Beethovenstraße 14 dürfte ebenso das städtebauliche Einvernehmen erteilt werden. Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis zu einem Rauminhalt von 40 Kubikmetern sind verfahrensfrei. Aufgrund der vorliegenden Planskizze ist von einer Überschreitung auszugehen, so dass ein Bauantrag notwendig wäre.
Auf dem Grundstück Beethovenstraße 16 soll mit dem städtebaulichen Einvernehmen die Errichtung eines Gartenhauses und einer Wärmepumpe genehmigt werden. Die baulichen Anlagen erreichen eine Grenzbebauung von rund 11,40 Metern. Dies bedeutet eine Überschreitung der maximal zulässigen Grenzbebauung um 2,40 Meter. Die Wärmepumpe wurde lediglich mit einem Abstand von einem halben Meter von der Grundstücksgrenze errichtet.
Auf dem Grundstück Fohlenweide 31 und 31a ist der Neubau eines Einzelhauses mit zwei Wohneinheiten geplant. Das wird kritisch gesehen. Dem Bauantrag im vereinfachten Verfahren soll das städtebauliche Einvernehmen versagt werden. Den beantragten Befreiungen wie die Überschreitungen des Baufensters durch den Lichthof, die Terrasse und die Aufstellfläche der Wärmepumpe sowie die Errichtung einer Garage wird aber eine Zustimmung in Aussicht gestellt. Der Bebauungsplan sieht für dieses Grundstück eine eingeschossige Bebauung vor. Die maximale Traufhöhe von 4,25 Metern wird mit dem Hauptbaukörper zunächst eingehalten, durch den geplanten massiven und städtebaulich prägenden Rahmen aber deutlich überschritten.
In der Fachliteratur wird bei vergleichbaren Bauwerken eine fiktive Wandfläche angenommen. Diese Fläche wird begrenzt durch die ursprüngliche Traufe, die Stützen und den Schnittpunkt der fiktiven Wand mit dem Dach. In diesem Fall muss der bauliche Rahmen als Wand gewertet werden. In der Folge ist die Traufe nicht mehr auf der Höhe von 4,25 Metern anzunehmen, sondern wandert auf die Oberseite des Rahmens und liegt dann bei 7,25 Metern. Das ist aus Sicht der Gemeinde nicht genehmigungsfähig.
Kommt ein Dönerimbiss nach Oftersheim?
Dem Bauantrag über die Nutzungsänderung einer Tennishalle zu einem Indoorspielplatz mit Dönerimbiss auf dem Grundstück Daimlerstraße 4 soll dagegen entsprochen werden. Dort wurde bis vor einigen Jahren eine Tennishalle betrieben. Zuletzt stand das Gebäude leer. Der nun eingereichte Bauantrag sieht die Umnutzung der Räumlichkeiten in einen Indoorspielplatz vor. Die in den Planunterlagen verzeichnete Bestandswohnung war bislang nur als Büro und Lager genehmigt. Die Wohnung ist in die Nutzungsänderung aufzunehmen und der sich daraus ergebende Stellplatzschlüssel ist im Antrag zu berücksichtigen.
Der geplante Dönerimbiss verfügt über einen Straßenverkauf, hat aber in Richtung Straße keine Verkaufsöffnung. Laut Baubeschreibung versorgt der Imbiss den Gastraum mit 64 Sitzmöglichkeiten, verfügt jedoch über keine unmittelbare Anbindung. Die notwendigen Stellplätze wurden unter Berücksichtigung des ÖPNV und der Anrechnung der Fahrradabstellplätze von 33 auf 19 reduziert. Die Gemeinde hatte im Juli vergangenen Jahres eine Veränderungssperre erlassen, die aber der Baugenehmigung nicht entgegensteht.
Schließlich soll der Ausschuss über die Zulassung einer geringeren Abstandsfläche auf dem Grundstück Konrad-Adenauer-Straße 16 entscheiden. Die Baugenehmigung für das Reihenendhaus wurde 2023 erteilt und das Gebäude im Nachgang errichtet. Die gesetzliche Mindestabstandsfläche wird nur geringfügig unterschritten. Das Gebäude wurde nach den Vorgaben gebaut. Der notwendigen Befreiung kann so das Einvernehmen erteilt werden.
Nach den Bekanntgaben der Verwaltung und der Beantwortung von Fragen aus der vorangegangenen Sitzung schließen die Anfragen aus der Mitte des Gremiums die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt, die am Dienstag, 1. April, um 18 Uhr im Roland-Seidel-Saal des Rathauses stattfindet.
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