Gesetzliche Voraussetzungen

Videoüberwachung auf dem eigenen Grundstück – Ordnungsamt Oftersheim informiert

Private Überwachungskameras dürfen nur das eigene Grundstück und nicht den öffentlichen Raum filmen – da es Fälle in Oftersheim gegeben hat, in denen auch den öffentlichen Raum gefilmt wurde, informiert das Ordnungsamt.

Von 
Marcus Oehler
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Grundsätzlich spricht nichts gegen die Kamera – sofern sie nur das eigene Grundstück filmt. © Felix Hörhager

Oftersheim. „Das eigene Einfamilienhaus und Grundstück mit einer Kamera zu überwachen, ist erlaubt. Die Kamera können Hausbesitzer vorsorglich anbringen, um Diebe von einem Einbruch oder Sprayer von einem Graffito abzuhalten. So können sie mithilfe der Überwachung aber auch Beweise sammeln, wenn sie bereits von Diebstahl oder Sachbeschädigung betroffen waren und denken, dass der Täter wiederkehrt.“ So schreibt es die Stiftung Warentest in einem Ratgebertext auf ihrer Website. Der Ansatz ist nachvollziehbar, allerdings kann es auch Probleme geben.

Aus diesem Grund hat das Ordnungsamt der Gemeinde Oftersheim nun eine Mitteilung zu dem Thema veröffentlicht. „Wer auf seinem eigenen Grundstück eine Überwachungskamera anbringt, muss gesetzliche Voraussetzungen beachten und sicherstellen, dass die Persönlichkeitsrechte der Nachbarn beziehungsweise vorbeilaufender Personen auf dem Gehweg gewahrt bleiben“, heißt es dazu seitens der Gemeindeverwaltung. Hintergrund ist, so eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes, dass es jüngst Fälle in Oftersheim gegeben habe, in denen private Überwachungskameras auch den öffentlichen Raum gefilmt hätten.

Private Videoüberwachung auf dem eigenen Grundstück in Oftersheim: Persönlichkeitsrechte beachten

Sie bestätigte außerdem auf Nachfrage dieser Redaktion, dass dies kein alteingesessenes Problem sei, sondern eher nach und nach zunehme. „Eine dauerhafte und anlasslose Videoüberwachung in der Öffentlichkeit greift erheblich in die Grundrechte anderer Menschen ein. Jeder hat das Recht, sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen, ohne dass er von einer Kamera beobachtet oder aufgezeichnet wird“, heißt es des Weiteren in der Mitteilung der Verwaltung.

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Eine Kamera müsse so angebracht werden, dass außerhalb des eigenen Grundstücks niemand gefilmt werden kann. Eine illegale Videoüberwachung kann angezeigt werden, wenn Persönlichkeitsrechte anderer verletzt werden.

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Auch in Oftersheim habe es Beschwerden gegeben. Teilweise würden die Kamera, die nicht angemessen eingestellt sind, aber auch einfach bei Rundgängen der Mitarbeiter auffallen. In beiden Fällen schreite das Ordnungsamt ein und verlange eine Entfernung beziehungsweise neue Ausrichtung der Kamera. 

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