Landgericht

Eppelheim: Zwei Männer nach versuchter räuberischer Erpressung verurteilt

Das Landgericht Heidelberg hat die beiden Angeklagten nach einem Vorfall im Dezember 2021 zu knapp sechs und vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Von 
Catharina Zelt
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Wenige Tage nach der Tat hatte die Polizei die Verdächtigen festgenommen – jetzt ist das Urteil gefallen. © PR-Video

Eppelheim/Heidelberg. Das Urteil zur Messerattacke im Dezember ist gefallen: Das Landgericht Heidelberg hat den 33-jährigen Angeklagten wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zu fünf Jahren und zehn Monaten und seinen 23-jährigen Komplizen zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Staatsanwalt hatte auf sieben und fünf Jahre plädiert, die Verteidigung auf deutlich weniger. Vor allem zweifelte sie die Glaubwürdigkeit des Geschädigten im Zeugenstand an, habe er doch in mehreren Fällen „glatt gelogen“.

Die Schilderungen des 33-Jährigen Angeklagten – der 23-Jährige schwieg den gesamten Prozess über – und die des Opfers gingen von Anfang an auseinander: Während das Opfer beteuerte, die Angeklagten hätten ihn überfallen und Geld erpressen wollen, erklärte der 33-Jährige, dass es ihm nicht um Geld gegangen sei. Viel mehr wollte er dem Geschädigten einen Denkzettel verpassen. Denn ein Freund von ihm sei nach dem Konsum von Kokain, das er vom Geschädigten bekommen hatte, zusammengeklappt – und dafür machte er den Geschädigten verantwortlich. In dessen Wohnung in Eppelheim sei der 33-Jährige mit einem Messer angegriffen worden, habe die Waffe aber an sich nehmen können. Anschließend habe er das Kokain verlangt und nach Herausgabe die Toilette heruntergespült. Seinen 23-jährigen Komplizen habe er an diesem Abend erst kennengelernt, er sei quasi ein „Mitläufer“ gewesen.

Über den 23-Jährigen ist im Allgemeinen wenig bekannt. Immer mal wieder sei er im Heim gewesen, berichtete die Rechtsmedizinerin Dr. Andrea Dettling in ihrem Gutachten. Nachdem er aus dem Heim geflogen sei, habe er keine festen Wohnsitz mehr gehabt. Einen Beruf übe er nicht aus, habe kein festes Einkommen. Denn auf Arbeit habe er „keinen Bock“, lebe lieber „von Spenden“. Beide Angeklagte seien von mehreren Substanzen abhängig und konsumierten regelmäßig Drogen. Alkohol, Cannabis, Kokain, Amphetamine, Opiate, Beruhigungsmittel – die Liste ist lang. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach Paragraf 64 lehnten sie vehement ab. Zwar seien sie im Allgemeinen zu einer Therapie bereit, aber nicht dazu, gänzlich auf Methadon und Elvanse zur Substitution zu verzichten, erklärte die Gutachterin.

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Bargeld verlangt

Der Geschädigte machte im Zeugenstand über den Verlauf der Tatnacht ganz andere Angaben – und letztlich schenkte die erste große Strafkammer unter dem Vorsitz von Markus Krumme dieser Version zumindest in großen Teilen Glauben. Der 33-jährige Angeklagte habe den Geschädigten mit seinem Komplizen überrascht. Beide seien mit Messer und Teleskop-Schlagstock bewaffnet gewesen, hätten mehrfach Bargeld verlangt. Das hatten auch die beiden Nachbarinnen mitbekommen, wie sie vor Gericht am ersten Prozesstag erzählten.

Der 23-jährige Angeklagte habe den Geschädigten laut dessen Aussage nicht nur mit dem Schlagstock und einem Messer bedroht, sondern auch geschlagen. Währenddessen habe der andere Angeklagte ihn in den „Schwitzkasten“ genommen und letztlich ein Messer an den Hals gehalten. Darüber hinaus habe er gedroht, dem Geschädigten den Finger abzuschneiden. Nachdem die Angeklagten den leeren Geldbeutel gesehen hatten, seien sie geflohen. Das Opfer wurde leicht verletzt.

Diese Version ist es, die die Kammer aufgrund von Ungereimtheiten in der Geschichte des 33-Jährigen für wahr hält. Dass der Geschädigte nicht „das Ideal eines glaubhaften Zeugens“ sei, das sei wohl allen bewusst. Genau wie die beiden Angeklagten habe er eine Reihe von Vorstrafen. In Bezug auf das Tatgeschehen könne man sich gleichwohl auf seine Aussagen verlassen. Die Bilder vom Tatort und auch die Aussagen der Zeugen passten ins Bild. Dass der 23-jährige „einfach nur mitgegangen“ ist, glaubt die Kammer nicht. Vielmehr habe sich der Angeklagte einen Teil der Beute versprochen.

In die Strafe des 33-Jährigen spielen darüber hinaus noch drei Diebstahlsdelikte. Er hatte versucht, auf dem Werksgelände einer Firma aus Heidelberg, bei der er in der Lehre war, Kupfer zu stehlen. Das Verfahren um die Vorfälle mit Falschgeld wurde eingestellt, weil die Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht falle. Bedacht habe die Kammer, dass der Angeklagte sich durchaus bemüht habe, seinem Leben Stabilität zu verleihen. Schwere Schicksalsschläge hätten ihn ereilt, er sei ins Drogenmilieu abgerutscht. Der Richter appellierte an ihn, das Urteil trotz allem als Chance zu begreifen und seinem Leben eine andere Richtung zu geben. Selbes gelte auch für den 23-Jährigen. Er hoffe, dass beide sich auf eine Therapie einließen. Es besteht jeweils die Möglichkeit, dass nach der Hälfte der Zeit die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Freie Autorin Frei Mitarbeiterin Print und Online

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