Gemeinderat

Fassadendämmung zur Straße hin bleibt unzulässig

Gremium lehnt den Antrag der Grünen Liste Plankstadt zur Änderung des Bebauungsplan „Siedlung“ für die Häuser Rosental 1 bis 6 knapp ab

Von 
Catharina Zelt
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Plankstadt. Es war ein Thema, bei dem die Meinungen im Plankstadter Gemeinderat auseinandergingen: Die Grüne Liste (GLP) hatte beantragt, dass dem Bebauungsplan „Siedlung 1. Änderung“ ein Absatz die Dämmung von Fassaden betreffend zugefügt wird. „Für die zurückgesetzten Häuser Rosental 1-6 kann eine Fassadendämmung angebracht werden, wenn das Charakterbild beziehungsweise die Optik der Siedlungshäuser im Rahmen der technischen Möglichkeiten durch zum Beispiel Nachbildung von Gesimsen etc. beibehalten wird“, sollte er lauten. Bereits im April sei der Befreiungsantrag für die Errichtung eines Vollwärmeschutzes an der straßenseitigen Gebäudefront entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes auf dem Grundstück Rosental 1 durch die Mehrheit des Gemeinderates genehmigt worden. Das Landratsamt hat den Befreiungsantrag abgelehnt, da es nicht dem Bebauungsplan entspreche, gleichzeitig aber angedeutet, wenn der Gemeinderat den Bebauungsplan entsprechend anpasse, die Befreiung bewilligt werde.

Die Verwaltung hatte ein Angebot eines Stadtplanungsbüros eingeholt, da dieses Änderungsverfahren nicht von der Gemeindeverwaltung betreut werden kann. Beispielsweise sei zunächst zu untersuchen und zu begründen, an welchen Häusern eine Dämmung der Fassade erlaubt wird und an welchen nicht, um eine Rechtssicherheit der Bebauungsplanänderung zu erreichen. Die vorgesehenen Änderungen sind außerdem textlich und zeichnerisch mit einer entsprechenden Begründung festzulegen. Das Angebot des Planungsbüros ging im Oktober bei der Verwaltung ein. „Es geht um rund 3000 Euro“, erklärte Bürgermeister Nils Drescher in der Sitzung.

Der Ausschuss für Ordnung, Bau und Umwelt hat eine Beauftragung des Stadtplanungsbüros zur Änderung des Bebauungsplans Siedlung zur Ermöglichung von Fassadendämmungen mehrheitlich abgelehnt und empfahl keine Änderungen in den örtlichen Bauvorschriften vorzunehmen und den Antrag abzulehnen.

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„Der Beschluss war schon da, aber der Plan muss eben geändert werden“, betonte Thomas Burger (GLP). „Wir sind mitten in einer Energiekrise und wir müssen dämmen.“ Deswegen habe die Fraktion den Antrag gestellt. „Es geht ihr um eine Güterabwegung zwischen optischem Schutz und Umweltschutz“, meinte Dr. Stephan Verclas (Plankstadter Liste). Die Fraktion stimme für eine Änderung des Plans.

Andreas Berger erklärte, dass Dämmung auch von innen möglich sei. Zur Straße hin komme das Problem der Verkehrssicherheit gerade mit Blick auf die Gehwege, die dann schmäler werden würden. „Wir wollen nicht von Haus zu Haus entscheiden“, sagte Berger.

Knut Doll (GLP) schritt ein und führte aus, dass Innendämmung keine sinnvolle Lösung zum Wärmeschutz sei. Bei der Dämmung nach außen seien zudem die ersten fünf Zentimeter am wichtigsten.

Kerstin Engelhardt (SPD) sah die Sachlage als zweischneidiges Schwert. „Wir hätten dann zwei Regeln in einer Straße und damit keine klare Linie“, betonte sie. Genau diese klare Linie sei ihr und der SPD-Fraktion aber wichtig.

Letztlich stimmten die CDU- und SPD-Fraktion mit vier und drei Stimmen für die Ablehnung des Antrages und die Grüne Liste Plankstadt (vier Stimmen), Dr. Stephan Verclas und Rolf Hallwachs von der Plankstadter Liste für die Änderung im Bebauungsplan. Der Rest der anwesenden Räte enthielt sich. Es hing also alles an einer Stimme – der Antrag wurde knapp abgelehnt und Fassadendämmung nach außen bleibt unzulässig.

Freie Autorin Frei Mitarbeiterin Print und Online

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