Gemeinderat

Gemeinde Plankstadt will das Haus in der Luisenstraße nicht kaufen

Die Gemeinde Plankstadt verzichtet auf das Vorkaufsrecht für Luisenstraße 11. Das Haus wurde bereits verkauft.

Von 
Volker Widdrat
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Bei dem Haus in der Luisenstraße 11 handelt es sich um ein Gewerbe- und Wohngebäude. Im Erdgeschoss befindet sich ein Friseursalon, im ersten Obergeschoss eine Wohnung. Die Gemeinde wird das sanierungsrechtliche Vorkaufsrecht für das Objekt nicht ausüben. © Volker Widdrat

Plankstadt. Die Gemeinde wird das sanierungsrechtliche Vorkaufsrecht für das Objekt Luisenstraße 11 nicht ausüben. Das Grundstück wurde Ende März verkauft. Bei dem Haus handelt es sich um ein Gewerbe- und Wohngebäude. Im Erdgeschoss befindet sich ein Friseursalon, im ersten Obergeschoss eine Vierzimmerwohnung. Baujahr ist 1950 oder früher, 2006 wurde das Objekt maßgeblich renoviert. Die Wohnfläche beträgt 133 Quadratmeter, die Grundstücksfläche 414 Quadratmeter. Es gibt zwei Stellplätze. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Sanierungssatzung „Ortsmitte II“.

Der stellvertretende Bauamtsleiter Michael Szeifert-Kiss erläuterte den Beschlussvorschlag. Das der Gemeinde im Sanierungsgebiet zustehende Vorkaufsrecht dürfe nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Die Gemeinde hat bereits das danebenliegende Grundstück Luisenstraße 9 erworben. Bei Ausübung des Vorkaufsrechts für die Luisenstraße 11 könnten einige sanierungsrechtlichen Ziele gefördert werden. Außerdem könnte das Grundstück in der Zukunft städtebaulich interessant werden. Die Gemeinde hat ein Wahlrecht, ob sie den vertraglich vereinbarten Kaufpreis hinnimmt oder ihn auf den Verkehrswert herabsetzt.

Kaufpreis übersteigt den finanziellen Handlungsspielraum der Gemeinde Plankstadt

Den Verkehrswert kann die Gemeinde vom Gutachterausschuss ermitteln lassen, allerdings innerhalb einer Frist von drei Monaten. Aufgrund der geringen Zeitspanne, in der gehandelt werden kann, ist ein Verkehrswertgutachten nur schwer möglich. Die Verwaltung geht anhand der vorliegenden Erkenntnisse davon aus, dass der Verkaufspreis geringfügig über dem gutachterlich noch nicht feststehenden Verkehrswert liegt. Nun hat sich aber ein Käufer zu dem feststehenden Kaufpreis gefunden.

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Die Verwaltung schlug deshalb dem Gremium vor, das sanierungsrechtliche Vorkaufsrecht nicht auszuüben, „da der Kaufpreis zu hoch ist und den finanziellen Handlungsspielraum der Gemeinde aktuell übersteigt“. Gerhard Waldecker (PlaLi), Andreas Wolf (CDU), Felix Felbel (GLP) und Dr. Dr. Ulrich Mende (SPD) gingen für ihre Fraktionen mit dem Beschlussvorschlag mit.

Spenden aus und für Plankstadt

Der Gemeinderat nahm in seiner jüngsten Sitzung drei stattliche Spenden an. Anlässlich des 150. Geburtstages von Peter Schäfer hatte der Brühler Künstler Karl-Heinz Monshausen Anfang April ein „Blumepeter“-Gemälde an die Gemeinde überreicht. Der ideelle Wert dieser Sachspende wird auf 300 Euro bis 500 Euro geschätzt.

Im Mai hatte der Kleinkaliber-Sportschützenverein einen Spendenbetrag von 740 Euro auf das Girokonto der Gemeinde Plankstadt eingezahlt. Es handelt sich um die Einnahmen des Weihnachtsmarktes im Dezember, die nun der örtlichen Notgemeinschaft zugutekommen. Ebenfalls ihm Mai war eine Spende von Bäckermeister Matthias Gehrig über 850 Euro eingegangen, die zugunsten der Jugendfeuerwehr bestimmt ist. Das Gremium war einstimmig für die Spendenannahme.

Freier Autor Volker Widdrat ist freier Mitarbeiter.

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