Plankstadt. Jede Gemeinde erfasst, wie viele Hunde bei ihren Bürgern leben. In Plankstadt sind es 650 gemeldete Vierbeiner, fünf davon sind sogenannte Listenhunde, die erst seit kurzer Zeit gesondert erfasst werden.
In den vergangenen zwei Jahren, der Pandemie-Zeit, in denen die Menschen mehr Zeit für die Anschaffung neuer Haustiere hatten, gab es auch in der Gemeinde mehr Anmeldungen als sonst. Die Tiere sind glücklicherweise alle bei den Besitzern geblieben, es gab keine Rückgänge oder Abgaben ins Tierheim, berichtet Kerstin Köhler-Richter von der Kämmerei Plankstadt. Sie ist unter anderem für die Hundesteuer zuständig. Ansonsten sei ein normaler Verlauf zu beobachten. Wenn es einen neuen Wurf an Welpen im Ort gibt, kann dies ebenfalls in den Anmeldezahlen gesehen werden, erklärt sie.
Hunde in Plankstadt: Anleinpflicht nicht in der Satzung
Im Gegensatz zu anderen Kommunen ist das Thema Anleinpflicht nicht in der Satzung der Gemeinde niedergeschrieben. Dennoch gibt es sie und gilt wie überall innerorts, auf Spielplätzen und anderen öffentlichen Plätzen. Auf dem Feld entfällt die Pflicht zum Anleinen hingegen. Kontrolliert wird weniger, dennoch sollten Besitzer immer ihre Hundesteuermarke mit sich tragen, so Köhler-Richter.
Auch werde nicht, wie beispielsweise in Brühl, vonseiten der Gemeinde von Haus zu Haus gegangen, um den Bestand zu erfassen oder zu kontrollieren, ob alle Hunde wirklich gemeldet sind. Bei Problemen, Hinweisen oder Nachfragen von außerhalb, ob ein Hund angemeldet ist oder nicht, wird dies vonseiten des Ordnungsamtes kontrolliert. Die Nachfrage erfolgt dabei zunächst postalisch. Da die Pflicht zur Anmeldung der Vierbeiner jedoch bekannt ist, melden sich die meisten Halter von sich aus an, versichert Köhler-Richter.
Hunde in Plankstadt: Nicht anmelden ordnungswidrig
Auch das „Aufregerthema Hundekot“ scheint laut Aussagen der Kämmerei kein großes Problem in der Gemeinde zu sein. Jeder Besitzer bekommt bei Anmeldung einen Anhänger mit Hundekotbeuteln für die Leine. Außerdem sind viele Hundetoiletten im Ort verteilt, auch Richtung Feld, sodass nach dem Aufsammeln dort auf dem Rückweg die Hinterlassenschaften entsorgt werden können. Beschwerden wegen Kot direkt vor der Haustür oder auf den Gehwegen seien selten, informiert Köhler-Richter. Ärgernisse betreffen eher Grünstreifen, auf denen sich viele Halter nicht verpflichtet fühlen, Kot aufzusammeln.
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Ein weiteres Thema im Ort ist die bundesweit gültige Hundesteuer für die halter. Sie ist eine Aufwandssteuer, die in den Kommunen erhoben wird. 2021 gab es eine Neufassung, zuvor wurde sie 2010 und 2011 geändert. Diese Steuer beträgt 90 Euro für den ersten Hund, für den zweiten und jeden weiteren 180 Euro jährlich. Die „Kampfhundesteuer“ beträgt hingegen 500 Euro für den ersten und jeden weiteren 800 Euro pro Jahr. Diese gilt für Listenhunde, die rassebedingt als gefährlich angesehen werden. Listenhunde müssen Verhaltensprüfungen bestehen und es bedarf einer Erlaubnis, sie zu halten.
Ab einem Alter von drei Monaten sind alle Hunde steuerpflichtig und müssen gemeldet werden. Eine Steuerbefreiung ist nur in seltenen Fällen zulässig. Für jeden angemeldeten Hund wird außerdem eine Steuermarke, die Eigentum der Gemeinde bleibt, ausgegeben. Diese muss am Hund außerhalb des Wohnraumes sichtbar sein. Bei Verlust fallen 8,50 Euro an. Endet die Haltung, muss die Marke an die Gemeinde zurückgegeben werden. Wird der Hund nicht angemeldet, ist dies als Ordnungswidrigkeit anzusehen.
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