Landgericht

Messerattacke in Plankstadt: Landgericht verhängt Haftstrafe

Im Prozess um die Messerattacke in Plankstadt ist nun das Urteil gefallen: So lang muss der 27-jährige Angeklagte in Haft.

Von 
Volker Widdrat
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Ein 27 Jahre alter Plankstadter ist vom Schwurgericht des Landgerichts Mannheim verurteilt worden. Der Verurteilte hatte im Oktober 2024 seine Mutter mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt. © Uli Deck/dpa

Plankstadt. Das Schwurgericht des Landgerichts Mannheim verurteilte am Dienstag den 27-jährigen Plankstadter, der seine 54-jährige Mutter mit zahlreichen Messerstichen lebensgefährlich verletzt hat, zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Die Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Gerd Rackwitz wertete die Tat in dem Mehrfamilienhaus in Plankstadt als versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

So begründet das Landgericht Mannheim das Urteil im Prozess um die Messerattacke in Plankstadt

Der Angeklagte habe sich schon Tage vorher in einer „akuten Lebenskrise“ befunden. Eine erhebliche Steigerung seines Cannabiskonsums habe für diese Verschlechterung seines psychischen Zustands gesorgt. Der 27-Jährige, der sich als Frau identifiziert, war von seiner Mutter und seinem Bruder ins Psychiatrische Zentrum Nordbaden (PZN) nach Wiesloch gebracht worden, weil er Suizidabsichten geäußert hatte. Die Tage vor der Tat seien „chaotisch-dynamisch“ gewesen, hatte er während des Prozesses gesagt.

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Es müsse zu jener Zeit „deutliche Störungen der gedanklichen Ordnung“ und „erhebliche Stimmungsschwankungen“ gegeben haben, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Umstände einer möglichen geschlechtsangleichenden Maßnahme hätten ihm immer mehr zu schaffen gemacht. Außerdem muss es familiäre Probleme gegeben haben. Dabei habe sich ein aggressives Verhalten gegenüber den Eltern aufgebaut. Der 27-Jährige hatte zunächst seine Mutter angegriffen, „aus dem Nichts seinen Arm um sie gelegt“, so der Vorsitzende, sie zuerst gewürgt und getreten und dann mit einem langen Messer auf sie eingestochen. Die Geschädigte hatte eine Vielzahl von Schnitt- und Stichverletzungen in Nacken, Rücken, Gesicht und Brust erlitten und war nur durch eine mehrstündige Notoperation mit Blutkonserven gerettet worden.

Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von sechs Jahren

Der 24-jährige Bruder war seiner Mutter zu Hilfe geeilt und hatte leichte Verletzungen davongetragen. Der 27-Jährige hatte sich selbst zweimal mit dem Messer in den Bauch gestochen. Dabei sei er „wie in einer Matrix“ und unter dem Einfluss „abstruser Gedankenspiele“ gewesen. Der psychiatrische Gutachter hatte dem Beschuldigten eine zur Tatzeit erheblich eingeschränkte Steuerungsfähigkeit und deshalb eine verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt. Er habe Auffälligkeiten mit psychosozialen Stressoren gezeigt. Eine vollendete Psychose oder eine Persönlichkeitsstörung lägen aber nicht vor. Die Transidentität habe ihm wohl zunehmend Probleme bereitet.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte wegen der Messerattacke in einer drogeninduzierten Psychose eine Haftstrafe von sechs Jahren gefordert. Verteidigerin Sandra Bauer hatte auf eine Gefängnisstrafe „nicht über drei Jahre“ plädiert. Der 27-Jährige sei wegen der „Erosion rationaler Kontrollmechanismen“ eingeschränkt schuldfähig gewesen, so die Urteilsbegründung weiter. Ein Rücktritt von der Tat scheide aus, der Versuch sei bereits vollendet gewesen. Einen minderschweren Fall könne man nicht annehmen, milderte die Strafkammer das Urteil dennoch durch eine Strafrahmenverschiebung. Der 27-Jährige sei nicht vorbestraft und habe die Tat eingeräumt. Andererseits hätte seine Mutter an den schlimmen Verletzungen sterben können. Das Urteil sei deshalb tat- und schuldangemessen.

Freier Autor Volker Widdrat ist freier Mitarbeiter.

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