Plankstadt/Eppelheim. Wenn Kommunen Vorhaben planen, die ihre Nachbarn tangieren könnten, sollten sie im besten Fall entsprechende Städte oder Gemeinden im Umkreis informieren. So tat es die Stadt Eppelheim beim Bebauungsplanentwurf der Stadt „Gewerbegebiet Süd - 1. Änderung und Erweiterung“. Im Zuge der Beteiligung der Nachbargemeinden landete der Entwurf auf dem Tisch des Plankstadter Gemeinderates.
Der Eppelheimer Gemeinderat hat 2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Süd - 1. Änderung und Erweiterung“ beschlossen. Durch eine Änderung des Planes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die bislang im Bebauungsplan „Gewerbegebiet Süd“ für eine mögliche Verlegung der Kreisstraße ausgewiesene und als öffentliche Grünfläche festgesetzte Freihaltetrasse in das angrenzende Gewerbe- und Industriegebiet integriert werden kann.
Ebenso sollen die im Bereich der gedanklich Richtung Süden verlängerten Freihaltetrasse gelegenen Außenbereichsflächen ebenfalls in die bauliche Nutzung einbezogen werden. Mit dieser Erweiterung der Betriebsflächen des dort bestehenden Gewerbebetriebs kann insbesondere dem zwischenzeitlich entstandenen Bedarf zusätzlicher Lastwagenabstellflächen und -Entladestellen Rechnung getragen werden, heißt es in der Vorlage.
Nach Ansicht der Verwaltung sind Plankstadter Interessen durch diese Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes nicht tangiert. Der Gemeinderat sah das genauso und gab einstimmig grünes Licht für das Vorhaben. caz
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